19. Feb. 2018
Finanzen

Grüne und FDP wollen mit juristischen Winkelzügen den Nachtragsetat kippen

Für eine gepfefferte Normenkontrollklage gegen den bald im Landtag zur Verabschiedung anstehenden Nachtragshaushaltsplan der rot-schwarzen Landesregierung hätte die Opposition im Landtag vollständige Geschlossenheit nötig: Erforderlich dafür ist laut Verfassung ein Fünftel der Abgeordneten – und die bringen nur Grüne, FDP und AfD gemeinsam zusammen. Weil aber FDP und Grüne die Kooperation mit der AfD scheuen, versuchen beide nun auf anderen Wegen, die Finanzpolitik der Landesregierung vor den Staatsgerichtshof in Bückeburg zu bringen. Die FDP hatte vergangenen Woche dazu auf Artikel 40 der Landesverfassung verwiesen: Der Landtag solle beschließen, dass Finanzminister Reinhold Hilbers aufgefordert wird, seine Politik vor dem Staatsgerichtshof auf ihre Rechtmäßigkeit überprüfen zu lassen. Die Sache hat nun drei Haken: Erstens ist das als Recht für Regierungsmitglieder gedacht, die aus eigenem Antrieb Zweifel an ihrer Politik ausräumen lassen wollen. Zweitens ist gar nicht vorgesehen, dass der Landtag ein Regierungsmitglied dazu auffordern kann. Drittens wird die Forderung vermutlich verpuffen, da die SPD/CDU-Mehrheit im Parlament den FDP-Antrag ablehnen dürfte. https://soundcloud.com/user-385595761/landtags-fdp-wirft-dem-finanzminister-rechtsbruch-vor Nun versuchen die Grünen einen anderen Weg, für den sie – nach eigener Darstellung – gar keinen Mehrheitsbeschluss im Parlament benötigen. Sie verweisen auf Artikel 54 der Landesverfassung, in dem die Zuständigkeiten des Staatsgerichtshofes aufgelistet sind. Unter anderem ist dort festgelegt, dass für die Normenkontrolle, also die Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes, mindestens ein Fünftel des Parlaments einen Antrag unterstützen muss. Daneben geht es aber auch um die Frage des Umfangs der Rechte und Pflichten eines obersten Landesorgans – also in diesem Fall des Landtags. In der Landesverfassung heißt es, dass das oberste Landesorgan „oder andere Beteiligte“ in einem solchen Organstreitverfahren Klage erheben können. Dazu zählen laut Hannoverschem Kommentar zur Landesverfassung einzelne Abgeordnete und auch Fraktionen und die Opposition, da sie alle in der Verfassung als Beteiligte an dem parlamentarischen Prozess aufgeführt sind. Das heißt: Die Grünen könnten also allein einen Antrag stellen, womöglich auch in Zusammenarbeit mit der FDP oder auch mit der AfD. Sie müssten nur geltend machen, in ihren parlamentarischen Rechten verletzt worden zu sein. Dies ist nun die eigentliche Schwierigkeit des Grünen-Vorstoßes. Wie der Finanzexperte Stefan Wenzel und die Fraktionsvorsitzende Anja Piel betonen, würden die Landtagsabgeordneten über die Folgewirkungen der im Nachtragsetat geplanten Mehrausgaben im Unklaren gelassen. So fehlten „eine mehrjährige Finanz- und Investitionsplanung“, die laut Verfassung und Landeshaushaltsordnung vorzulegen seien. Damit hätten die Abgeordneten keinen Einblick in die Folgewirkungen der Haushaltsbeschlüsse. Außerdem seien die Hälfte der 99 neuen Stellen in den Ministerien bislang nicht klar beschrieben, eine konkrete Aufgabenbeschreibung sei aber Voraussetzung dafür, dass man überhaupt eine neue Stelle ausweisen dürfe. Nach den Worten von Wenzel ist seine Fraktion hier in ihrem Recht auf Auskunft über die langfristigen Folgewirkungen der im Nachtragsetat geplanten Ausgaben verletzt worden – und das berechtige zur Klage vor dem Staatsgerichtshof. Die Sprecherin von Finanzminister Reinhold Hilbers (CDU) weist den Vorwurf zurück. Tatsächlich habe das Ministerium über die mittelfristige Finanzentwicklung informiert, den gesetzlichen Anforderungen sei Genüge geleistet worden. Im Haushaltsausschuss habe der Minister eine entsprechende Übersicht vorgelegt. Mehr werde gesetzlich nicht gefordert, da es sich lediglich um einen Nachtragsetat handele. Lesen Sie auch:  
Dieser Artikel erschien in Ausgabe #34.
Martin Brüning
AutorMartin Brüning