Stefan Wenzel, Grünen-Haushaltspolitiker, hat den Entwurf seiner Fraktion für eine Verfassungsänderung vorgelegt. Ziel ist es, die Schuldenbremse aufzuweichen. Bisher ist vorgeschrieben, dass der Landtag mit Zweidrittelmehrheit seiner Mitglieder vom eigentlichen Kreditaufnahmeverbot abweichen kann bei außergewöhnlichen Notsituationen und Naturkatastrophen. Außerdem besteht die Chance einer Verschuldung zum Ausgleich von Konjunkturkrisen. Die Grünen schlagen nun vor, die Bedingungen für Ausnahmen zu erweitern – bei einer Störung des Wirtschaftsgleichgewichts und „zur Sicherung des Landesvermögens“. Wenzel plädiert in diesem Zusammenhang dafür, einmal im Jahr die Vermögenslage des Landes im Landtag zu erläutern – dazu gehörten die Bau- und Sanierungsbedarfe, die heute oft unterschlagen würden. Nur mit dieser Transparenz lasse sich erkennen, dass in vielen Bereichen über Jahre notwendige Reparaturen und Erneuerungen unterblieben seien.


