Handyfotos von Unfallopfern sollen verboten werden
(rb) Hannover. Mit einer Änderung des Strafgesetzbuches strebt Niedersachsen an, das sogenannte „Gaffen“ von Schaulustigen bei Verkehrsunfällen, die oftmals die Rettungskräfte behindern und auch noch Handyfotos von den Opfern machen, um sie anschließend ins Netz zu stellen, zu bestrafen. Innen- und Justizministerium haben einen gemeinsamen Gesetzentwurf erarbeitet, der am Dienstag vom Kabinett beschlossen worden ist und nun in den Bundesrat eingebracht werden soll. Konkret geht es um den Schutz des Persönlichkeitsrechts von Verstorbenen und darum, dem Treiben von „Katastrophentouristen“, das bislang nicht strafbar ist, ein Ende zu bereiten. Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz und Innenminister Boris Pistorius äußerten nach der Kabinettssitzung Einigkeit darüber, dass das Agieren von Schaulustigen, die Opfer mit ihren Handys filmen, statt ihnen zu helfen, und dadurch auch noch die Rettungskräfte behindern und in Einzelfällen sogar die Rettung verhindern, mit den Mitteln des Strafrechts bekämpft werden müssen. Mit einer Änderung des §201a Strafgesetzbuch könne die Herstellung bloßstellender Aufnahmen von Verstorbenen und mit einem neuen §115 das Behindern von Feuerwehren, Katastrophenschutz oder Rettungsdiensten bei Unglücksfällen, gemeiner Gefahr oder Not unter Strafe gestellt werden.Dieser Artikel erschien in Ausgabe #76.