31. Okt. 2022
Kommentar

Idee zum Koalitionsvertrag (9): Das Heil liegt nicht allein in neuen Landesgesellschaften

Öffentlich-private Partnerschaften sind bei Rot-Grün nicht angesagt. Die künftige Landesregierung setzt lieber auf Landesgesellschaften. | Foto: GettyImages/Rattankun Thongbun

SPD und Grüne bereiten gerade ihren Koalitionsvertrag für die nächste niedersächsische Landesregierung vor. Was soll dort drin stehen? Die Rundblick-Redaktion unterbreitet den Unterhändlern Vorschläge. Heute der achte Teil: die Investitionen.

Über die Tatsache an sich sind sich alle Seiten einig: Der Staat muss Anreize geben und Voraussetzungen schaffen dafür, dass kräftig in verschiedene Vorhaben investiert wird. Das betrifft etwa den Wohnungsbau, vor allem den sozialen Wohnungsbau. Aber die Klagen über einen enormen Nachholbedarf bei Krankenhäusern, Hochschul- und Schulbauten, aber auch Verkehrswegen häufen sich ebenso. Wie aber soll das geschehen?

Die SPD hat im Wahlkampf wiederholt verschiedene Begriffe verwendet, aus denen deutlich wird, wo sie ihren hauptsächlichen Ansatzpunkt sieht. Ministerpräsident Stephan Weil sprach sich für die Gründung einer „Landesflächengesellschaft“ aus – alternativ die Weiterentwicklung einer vorhandenen Institution zu einer solchen Gesellschaft. Diese könne den Kommunen helfen, Gewerbegebiete zu erwerben, zu erschließen und sinnvoll zu vermarkten, vor allem wohl in Regionen mit hohem Windkraft-Aufkommen. Weils Parteifreund Olaf Lies stellte das Konzept einer „Landeswohnungsgesellschaft“ vor. Das Land solle mit kommunalen Wohnungsgesellschaften kooperieren, Geld bereitstellen und Know-how liefern. Der deutliche Rückstand bei den Bemühungen, mehr sozialen Wohnraum zu schaffen, könne so aufgeholt werden. Daneben schwebt der SPD die Bildung einer „Anstalt öffentlichen Rechts“ aus den bisherigen staatlichen Hochbauämtern vor. Das bisherige Landesamt solle als neue, weitgehend selbstständige Anstalt die Chance erhalten, eigenständig Kredite aufzunehmen und damit sehr viel mehr Geld für neue Vorhaben ausgeben zu können.

Im Wahlkampf hat die SPD die Gründung einer Landeswohnungsbaugesellschaft versprochen, die bis 2030 mindestens 40.000 neue landeseigene Wohnungen in Niedersachsen bauen soll. | Quelle: SPD

Damit setzt die SPD gezielt auf staatliche Tätigkeiten, und die Grünen haben in den laufenden Verhandlungen schon ihre Zustimmung wenigstens zu einigen dieser Konzepte erklärt: Es sollen Landesgesellschaften oder Anstalten des Landes gegründet werden, die dann zunächst wohl vollständig im Besitz des Landes sind. Sie sollen aber das Recht erhalten, eigenständig zu wirtschaften und auch sich selbst zur Erfüllung ihrer Zwecke zu verschulden. Auf diese Weise kann die im Grundgesetz und in der Landesverfassung verankerte Schuldenbremse formal eingehalten werden – und gleichzeitig hätten die neuen Einheiten des Staates die Chance zu kräftigen, kreditfinanzierten Ausgaben.

Der Vorteil liegt auf der Hand: Die Landesgesellschaften sollen wie Wirtschaftsbetriebe agieren, die Chancen für lohnenswerte Investitionen ausloten und entschlossen tätig werden. Das Risiko liegt bei ihnen allerdings nicht, denn sie handeln ja im öffentlichen Interesse und mit der ständigen Rückversicherung ihres staatlichen Eigentümers. Ein weiterer Vorzug ist die Chance für die Politik, über die Anbindung an den Landtag und die Landesregierung Impulse zu geben – notfalls sogar zu steuern. Als die SPD bei der Wohnungsbaugesellschaft prüfen ließ, ob nicht auch die N-Bank die Sache organisieren könne, gab der Gutachter den kritischen Hinweis, diese landeseigene Förderbank könne möglicherweise nicht gut genug gesteuert werden.

N-Bank-Vorstand Ulf Meier mit Bauminister Olaf Lies. | Foto: N-Bank

Was hier als Vorteil beschrieben wird, ist gleichzeitig der größte Nachteil: Da landeseigene Anstalten oder Landesgesellschaften nicht wirklich am Markt agieren müssen, ist die Erwartung, sie würden wirtschaftlich agieren und Chancen im Wettbewerb ausloten, nicht mehr als ein frommer Wunsch. Das Risiko besteht, dass die innovativen Ansätze im Verwaltungstrott hängen bleiben. Auch die staatliche Einflussnahme und Steuerung, die bei vielen als wünschenswert und sinnvoll angesehen wird, könnte die Eigeninitiative der handelnden Akteure beschränken und lähmen. Dass Politiker und Verwaltungsbeamte in Aufsichtsgremien ihre Aufgabe darin sehen, die den Laden voranbringen und bürokratische Hemmnisse beiseite räumen, ist vielerorts eine unrealistische Wunschvorstellung. Die Gefahr ist groß, dass bei umstrittenen Vorhaben eine Beteiligung politischer Gremien kontroverse Debatten auslöst, diese Debatten sich in weitere Gremien verlagern und die Entscheidung dann unendlich lange hinausgezögert wird. Statt sich festzulegen, würde erst die eine, dann die nächste und dann die dritte Kommission über den Konflikt beraten.

Aus diesem Grund spricht doch einiges für ein Gegenmodell, nämlich das Agieren von kleinen Einheiten, die möglichst ungeschützt von politischem Einfluss ihre Aufgabe erfüllen – und dabei schnell und auf flachen Hierarchieebenen wirken können. CDU und FDP haben gemeinhin eine Schwäche dafür, privaten Akteuren den Vortritt zu lassen. Das widerstrebt SPD und Grünen. Die FDP hatte sich wiederholt für ÖPP-Projekte stark gemacht, also für die Verknüpfung von privaten Investoren und staatlichen Investitionen. Diese Variante stößt auf der linken Seite des Landtags auf Vorbehalte, da dort die Sorge herrscht, private Investoren hätten nur ihren eigenen Profit im Blick, würden nicht auf das Gemeinwohl achten und alles daran setzen, ihren finanziellen Gewinn abzuschöpfen. Vor die Wahl gestellt, ob private Investoren Geld anlegen sollen oder der Staat sich für diese Investitionen verschulden soll, wählen sie stets den zweiten Weg. Dabei sollten diese Fragen nicht unter ideologischen Vorzeichen beantwortet werden, sondern mit Augenmaß, Sachverstand und Pragmatismus.

Und wenn ein ÖPP-Projekt den Vorzug haben sollte, dass von der Finanzierung bis zur Umsetzung (in Zeiten von Fachkräftemangel, Inflation und Lieferengpässen) ein geschlossenes Konzept mit verbindlichem Zeitplan besteht, dann wäre ein solcher Weg durchaus reizvoll. Noch etwas ist zu beachten: Die Vorstellung, über Tochtergesellschaften und Ausgliederungen könne Niedersachsen die Schuldenbremse komplett umgehen und beherzt neue Darlehen aufnehmen, ohne dass sich jemand daran stört, führt in die Irre. Auch die Kredite, die der Staat bei der Umgehung der Schuldenbremse aufnimmt, lasten irgendwann auf der Kreditwürdigkeit des Staates. Und nach wie vor gilt der alte Grundsatz: Jeder Kredit, der irgendwann einmal aufgenommen wurde, wird zurückgezahlt werden müssen – so lange man an einer stabilen Währung interessiert bleibt.


Dieser Artikel erschien am 1.11.2022 in Ausgabe #192.
Klaus Wallbaum
AutorKlaus Wallbaum