10. Jan. 2024
Justiz

Interview: „Der Datenschutz muss immer einen Weg finden“

Seit 100 Tagen ist Denis Lehmkemper, früher Abteilungsleiter im Landwirtschaftsministerium, neuer Landesbeauftragter für den Datenschutz. Im Interview mit dem Politikjournal Rundblick äußert sich der Jurist zu seinen ersten Erfahrungen – und kündigt Initiativen für das neue Jahr an.

Denis Lehmkemper | Foto: LfD

Rundblick: Wo sehen Sie nach 100 Tagen Reformbedarf für Ihre Behörde?

Lehmkemper: Bei uns arbeiten über 50 Experten, die sich mit den verschiedenen Aspekten des Datenschutzrechtes intensiv auseinandersetzen. Nach außen tritt meistens nur die Person des Landesbeauftragten in Erscheinung. Ich halte das für einen Fehler und möchte meine Mitarbeiter stärker selbst öffentlich agieren lassen. Unsere Behörde steht dafür, dass hier hohe fachliche Expertise vorhanden ist. Das soll auch sichtbar werden.

Rundblick: Auch in der Organisation?

Lehmkemper: Ja, ich kann mir vorstellen, dass wir in diesem oder im nächsten Jahr auch die Behördenbezeichnung ändern – vielleicht in Landesamt für Datenschutzaufsicht, oder Landeszentrale für Datenschutzaufsicht. Über eine stimmige Bezeichnung müssen wir dann noch mal reden. Außerdem will ich mehr kommunizieren mit den Entscheidungsträgern, in der Politik wie in der Wirtschaft. Die Fokusgruppe Datenschutz, die von den Unternehmerverbänden eingerichtet wurde, arbeitet zum Beispiel an einem Positionspapier zur Künstlichen Intelligenz (KI). Dazu sind wir miteinander im Dialog.

Lehmkemper plant Expertenkreis zu KI

Rundblick: Ein gutes Stichwort. Wie steht es aus Ihrer Sicht um das Regelwerk zur KI?

Lehmkemper: Gern möchte ich im neuen Jahr einen Expertenkreis einberufen, der dann vielleicht drei- oder viermal tagt und sich grundsätzlich mit KI-Themen befasst. Dabei geht es um viel mehr als nur um Datenschutz und Technik. Die ethischen Grenzen werden berührt: Was darf man mit der Computertechnik machen? Wo sind die Grenzen? Wie weit dürfen wir gehen, wenn die Technik den Menschen ersetzen soll? Universitäten und Arbeitgeber, Gewerkschaften und Verwaltungsleute sollen zusammenkommen und darüber beraten. Am Ende steht idealerweise ein Positionspapier, das Grundlage für weitere Entscheidungen sein kann. Ansprechpartner in diesem Fall ist für mich dann neben der Landesregierung auch der Landtag.

Rundblick: Die Innenministerin hat kürzlich erklärt, dass die KI-Verordnung der EU zu weit geht und die elektronische Auswertung von kinderpornographischen Bildern unmöglich macht. Teilen Sie diese Einschätzung?

Lehmkemper: Am finalen Text der Verordnung wird aktuell noch gearbeitet. Ob die Befürchtungen von Frau Behrens eintreten, lässt sich derzeit nicht genau abschätzen. Klar muss sein: Niemand will, dass die automatische Auswertung von Kinderpornographie erschwert wird. Aber sie muss vor allem rechtssicher sein, damit die Ergebnisse des Systems am Ende auch strafrechtlich verwertbar sind. Deshalb müssen wir uns das alle sehr sorgfältig anschauen.

„Wer sagt, dass etwas nicht geht wegen des Datenschutzes, der liegt immer verkehrt.“

Rundblick: Zur Not, falls die Ministerin richtig liegt, würde die elektronische Auswertung von Kinderporno-Daten unterbleiben müssen?

Lehmkemper: Grundsätzlich lautet meine Devise so: Wer sagt, dass etwas nicht geht wegen des Datenschutzes, der liegt immer verkehrt. Die Frage ist, ob es so nicht geht wegen des Datenschutzes. Mit anderen Worten: Man muss nach einem Weg suchen, wie es gehen kann und der dann vor den Gerichten auch Bestand hat.

Rundblick: Was heißt das in diesem Fall?

Lehmkemper: Im Polizeigesetz gibt es eine Generalklausel. Im Innenministerium wird bisher die Position vertreten, dass diese ausreichend sei. Ich denke aber, dass die Rechtsgrundlage möglicherweise erweitert und konkretisiert werden muss. Ob das tatsächlich so ist, darüber diskutieren wir gerade.



Rundblick: Sind davon auch andere Anwendungen betroffen, die nichts mit KI zu tun haben?

Lehmkemper: Ja. Denken Sie beispielsweise an die Fragestellung, ob das Einführen einer Personaldatenbank datenschutzrechtlich zulässig ist, die als Zusatzfunktion trägerübergreifend Personen speichert, die als Beschäftigte bei der Kinderbetreuung auffällig geworden sind. Solche Listen sind bisher aus guten Gründen so nicht erlaubt, auch wenn es andererseits gute Gründe für die Erfassung gibt. Man könnte sie nur anlegen, wenn es dafür eine gesetzliche Norm – in dem Fall wohl im Bundesrecht – gäbe. Auch da stellt sich nicht die Frage, ob, sondern wie man das gewünschte Ziel datenschutzkonform erreichen kann.

Rundblick: Das Kultusministerium plant die Einführung von Software mit KI-Komponenten, die sich auf die Bedürfnisse jedes Kindes einstellen können soll. Billigen Sie das?

Lehmkemper: Das Ministerium arbeitet soweit ich weiß daran, ein datenschutzrechtlich sauberes Verfahren zu entwickeln. Wir warten die Ergebnisse ab, haben das aber im Blick.

„Der Datenschutz muss sich als sinnvoller Partner der Behörden und der Wirtschaft verstehen.“

Rundblick: Also kein Konfliktpotenzial?

Lehmkemper: Der Datenschutz muss sich als sinnvoller Partner der Behörden und der Wirtschaft verstehen. Wir geben Ratschläge und Hinweise. Wenn sich jemand beharrlich weigert, rechtskonforme Wege zu entwickeln, wird es auch Konflikte geben. Solange das aber nicht geschieht, agieren wir als innovative Mahner, die an guten Lösungen interessiert sind. Wir wollen nicht auf der Bremse stehen, sondern Wege aufzeigen. Ich würde das „Datenschutz by Design“ in der Rechtsetzung nennen.

Rundblick: Was ist damit gemeint?

Lehmkemper: Schon im Moment der Entstehung neuer Gesetze oder Verordnungen sollen diejenigen, die daran arbeiten, die Datenschutzgesichtspunkte einbeziehen. Sie sollen auch gern bei uns vorher fragen, wie man das machen kann. Wir helfen gern.

Rundblick: Ein großer Bereich des Datenschutzes betrifft das Nachbarschaftsrecht und das Arbeitsrecht. Es geht um Videoüberwachungen am Arbeitsplatz oder an Hauseinfahrten.

Lehmkemper: Wir haben hier jährlich mit 3000 Einzelfällen zu tun, darunter sind 2000 Beschwerden – und bei vielen davon geht es um Videoüberwachung. Wenn wir Hinweise bekommen, schauen wir uns die Situation genau an und entscheiden dann über das weitere Vorgehen. Bei leichten Verstößen, weil beispielsweise ein Hauseigentümer nicht nur seinen Eingang, sondern auch den Garten des Nachbarn überwacht, geben wir regelmäßig Hinweise. Wer solche Hinweise ignoriert, muss mit einem kostenpflichtigen Überprüfungsverfahren rechnen. Dies kann sogar mit einem Bußgeld enden. Was die Situation am Arbeitsplatz angeht: Hier möchte ich gern einen Schwerpunkt setzen und noch mehr konkrete Tipps und Hinweise geben. Im Augenblick aber wird dieser Plan noch von dem überwölbenden Thema KI überlagert.

Dieser Artikel erschien am 11.1.2024 in Ausgabe #004.
Klaus Wallbaum
AutorKlaus Wallbaum