19. Juni 2023
Justiz

Justizministerin Wahlmann kritisiert geplantes Selbstbestimmungsgesetz der Ampel-Koalition

Kathrin Wahlmann, Justizministerin, hat gegenüber dem Journalisten Burkhard Ewert von der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ einige Aussagen getroffen, die in der Landespolitik seither Wellen schlagen. Die SPD-Politikerin kritisierte den in der Ampel-Koalition auf Bundesebene diskutierten Plan für ein neues Selbstbestimmungsgesetz, das es künftig erlauben soll, einmal jährlich per persönlicher Erklärung das Geschlecht und den Namen beim Standesamt ändern zu lassen.

Kathrin Wahlmann | Foto: MJ

Ihr jetziger Standpunkt sei, so Wahlmann, dass jemand, der biologisch ein Mann ist, nicht in eine Justizvollzugsanstalt für Frauen kommen dürfe. Man müsse aber klären, ob das neue Gesetz das Land zu diesem Schritt verpflichten solle. Problematisch sei aus ihrer Sicht auch, dass die Paritätsregeln unterlaufen werden könnten – etwa bei Einstellungen im öffentlichen Dienst, wenn sich ein Mann auf den für eine Frau reservierten Platz bewerbe mit der Begründung, er habe sich jetzt als Frau eintragen lassen.

Probleme könne es zudem mit der Quotierung geben: „Müssen wir dann auch für die sechs, sieben weiteren Geschlechter oder auch für andere Bevölkerungsgruppen – unabhängig vom Geschlecht – eine Quote einführen?“ Weitere Schwierigkeiten gebe es, weil Triebtäter und Spanner das Gesetz missbrauchen könnten. In der Sauna etwa könne die Zurückweisung bestimmter Gruppen mit Hinweis auf das Antidiskriminierungsgesetz angefochten werden.

Dieser Artikel erschien am 20.6.2023 in Ausgabe #112.