Darum geht es: Der Landtag berät über zwei Gesetze, die erhebliche Folgen für die Kommunen haben dürften. Doch die Landesregierung bestreitet Mehrkosten und zeigt sich entschlossen, ihre Vorhaben durchzuziehen. Dazu ein Kommentar von Klaus Wallbaum.
Auf den letzten Metern wird es ein wenig hektisch: Die rot-grüne Koalition will ihre Gesetzesvorhaben durchbringen, und einige Minister sind dabei überaus ehrgeizig – sie wollen das offenbar auf Biegen und Brechen. Alles, was noch bis zum Herbst durch den Landtag gehen muss, sollte jetzt schon auf den parlamentarischen Weg gebracht werden. Dass andere, vorwiegend die Kommunen, hinterher die Folgen tragen müssen, scheint den Vorwärtsdrang der Koalition gar nicht zu beeindrucken.
Zum Beispiel das Agrarstrukturgesetz: Mit einigen Regeln will Agrarminister Christian Meyer von den Grünen erreichen, dass Großinvestoren vor dem Kauf von Ackerland zurückgedrängt werden. Schutzvorkehrungen sollen das Bäuerliche an der Landwirtschaft bewahren helfen. Die Absicht wird durchweg gelobt, doch die Hinweise der Kommunen sind keineswegs nebensächlich. Wenn es eine Pachtpreisbremse gibt oder die „marktbeherrschende Stellung“ eines Landwirts in einer Gemarkung verhindert werden soll, braucht man viele Daten – und viele Kontrollen. Zuständig wären die Kreise und Städte. Die freundliche Mahnung der Kommunalverbände lautet: Bitte nehmt von dem Gesetz zunächst Abstand, lasst uns den Entwurf gründlich überarbeiten. Mit anderen Worten: Im Schnelldurchlauf noch in dieser Legislaturperiode des Landtags ist das nicht zu machen. Ob sich die Landesregierung davon beeindrucken lässt? Bisher sieht es nicht so aus.
Noch eindrucksvoller ist das Beispiel mit dem Gleichberechtigungsgesetz: Die neue Vorschrift soll vorschreiben, dass bei der Besetzung von Stellen im öffentlichen Dienst des Landes und der Kommunen Frauen bevorzugt werden müssen – wenn sie gegenüber dem männlichen Mitbewerber gleich geeignet und befähigt sind. Das soll in allen Dienststellen gelten, in denen das Kollegium noch nicht zu mindestens 50 Prozent weiblich ist. Außerdem sollen „Gleichstellungspläne“ aufgestellt werden, alle Regelbeurteilungen sollen innerhalb eines halben Jahres daraufhin überprüft werden, „ob statistisch relevante Unterschiede bei der Vergabe von Rangstufen im Gesamtergebnis zwischen Frauen und Männern bestehen“. Ob das rechtlich durchsetzbar ist? Im benachbarten Nordrhein-Westfalen hat das Oberverwaltungsgericht just vorgestern eine ähnliche Norm für verfassungswidrig erklärt, und auch in Niedersachsen hatten die Kommunen vor solchen Problemen gewarnt. Ihr Hauptargument war indes ein anders: Stellenbesetzungen würden sich verzögern, die Pflicht zu mehr Ausschreibungen und Prüfungen ziehe mehr Bürokratie und höhere Kosten nach sich. Doch im Gesetzentwurf, federführend vom Sozialministerium geschrieben, werden diese Bedenken mit ein paar schlichten Bemerkungen vom Tisch gewischt: Ja, die Kommunen hätten höhere Kosten zu erwarten. Diese seien aber „nicht erheblich“ – und deshalb müssten sie vom Land auch nicht ausgeglichen werden.
Ob „nicht erheblich“ oder eben doch – darüber sollte man doch vor dem Start einer Gesetzesinitiative gründlich nachdenken. Es bringt wenig, wichtige Gesetzesvorhaben – und seien sie noch so gut begründet, wie es für diese beiden gilt – mit der Brechstange durchzusetzen. Gerade die von Sozialministerin Cornelia Rundt vorangetriebene Reform des Gleichberechtigungsgesetzes ist in dieser Hinsicht entlarvend. Wer so schnodderig und ignorant auf die Bedenken der Kommunen reagiert, darf sich nicht wundern, wenn von denen heftige Kritik laut wird. Oder ahnt Rundt insgeheim, dass diese Reform in diesem Jahr gar nicht mehr den Landtag passieren kann – und damit zum schönen Thema für den nahenden Landtagswahlkampf wird?
Mail an den Autor dieses KommentarsDieser Artikel erschien in Ausgabe #36.