16. Juni 2024
Wirtschaft

Keine Baumeister ohne Berufserfahrung: Land bessert Architektengesetz nach

Bauen soll einfacher und damit günstiger werden: Diesen Ansatz verfolgt das Wirtschafts- und Bauministerium von Olaf Lies (SPD) nicht nur bei der Reform der Niedersächsischen Bauordnung, sondern auch bei der Novellierung des Architektengesetzes. Der Abbau zahlreicher Hürden und Auflagen findet bei den Architekten und Bauingenieuren große Zustimmung. In einem Punkt wäre die Landesregierung nach Ansicht der Experten aber beinahe über das Ziel hinausgeschossen.

Gutes Bauen will gelernt sein: Wer in Niedersachsen den Bau eines Gebäudes verantwortet, muss auch zukünftig entsprechende Erfahrung vorweisen. | Foto: Link

Um ein Vertragsverletzungsverfahren mit Brüssel zu beenden, sollte der Kreis derjenigen, die für die Planung von Wohn- und Geschäftshäusern verantwortlich sein dürfen, auch auf inländische Berufsanfänger und Bauingenieure ohne Versicherungspflicht und Kammerzugehörigkeit ausgeweitet werden. Hintergrund war ein Verstoß gegen die EU-Berufsanerkennungsrichtlinie. In der Verbändebeteiligung für das neue Architektengesetz, das heute im Landtag zur Abstimmung steht, konnten sich die Praktiker mit ihren Bedenken am Ende aber doch durchsetzen. Die Kammern und Verbände betonen: Wer die Bauvorschriften flexibler macht, darf nicht gleichzeitig die Qualifikationen für die Berufspraktiker absenken.

„Die Abweichung von Standards erfordert eigentlich mehr Expertise und nicht weniger. Wenn wir das so umsetzen, bauen wir nicht schneller und besser, dann bauen wir mit Amateuren“, hatte Stephan von Friedrichs, Geschäftsführer der Ingenieurkammer Niedersachsen, bei einer Anhörung im Wirtschaftsausschuss gewarnt. Für den CDU-Bauexperten Christian Frölich ist das ein schlagendes Argument. „Der größte Teil der Bauschäden ist schon jetzt auf mangelnde Expertise zurückzuführen“, sagt der Handwerksunternehmer aus Duderstadt. Laut einer Auswertung des Instituts für Bauforschung (IFB) aus Hannover sind 84,2 Prozent der Schadensfälle am Bau auf Fehler bei der Planung und Bauüberwachung zurückzuführen. Die IFB-Forscher empfehlen deswegen mehr Sachkunde, Gewissenhaftigkeit, Qualifikation und Kommunikation auf dem Bau, aber auch mehr unabhängige Kontrollen.

Christian Frölich | Foto: CDU

„Ich bin sehr zufrieden, dass es da nicht zu einer Verwässerung gekommen ist. Wenn wir gut, nachhaltig und zukunftsfähig bauen wollen, müssen wir das Bauen denen überlassen, die sich damit auskennen“, kommentiert Dilek Ruf, Landesvorsitzende des Bund Deutscher Architekten, den Kurswechsel des Landes. „Wir sind sehr erleichtert, dass das Land unsere Bedenken aufgenommen hat“, sagt Mathias Meyer, Hauptgeschäftsführer der Architektenkammer Niedersachsen (AKNDS) im Gespräch mit dem Politikjournal Rundblick. Bei einigen politisch weniger brisanten Punkten, die die Kammer selbst betreffen, hätte er sich allerdings etwas mehr Gehör gewünscht. Besonders ärgerlich ist aus Sicht der Architekten, dass die Fortbildung und die Eintragung der Berufsbezeichnung weiterhin durch das Landesgesetz geregelt werden soll anstatt durch die Satzung der Architektenkammer.

Eine solche Detailregelung per Gesetz widerspreche nicht nur dem Prinzip der Selbstbestimmung, sondern verhindere auch die bundesweite Harmonisierung der Fortbildung. „Wenn Sie unsere Mitglieder fragen: Die verstehen nicht, warum das von Bundesland zu Bundesland anders geregelt wird“, sagt Meyer. Weil der gemeinsame Änderungswunsch von Architektenkammer, Bund Deutscher Landschaftsarchitekten und Landeshochschulkonferenz allerdings zu spät vorgetragen wurde, zeigte sich der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst (GBD) nicht entgegenkommend. „Die Auswirkungen einer solchen Änderung sind nach Ansicht der Landesregierung so weitreichend, dass eine Einbringung nach bereits erfolgter Verbandsbeteiligung weder vertretbar noch zum jetzigen Zeitpunkt zwingend notwendig erachtet wird“, heißt es. CDU-Bauexperte Frölich kann das nicht nachvollziehen und hat einen entsprechenden Änderungsantrag vorgelegt, über den heute ebenfalls abgestimmt wird. Dass die Landtagsmehrheit sich über die Bedenken der Landtagsjuristen hinwegsetzen wird, glaubt Meyer jedoch nicht.

Dieser Artikel erschien am 17.6.2024 in Ausgabe #110.
Christian Wilhelm Link
AutorChristian Wilhelm Link