Ein Gutachten ist vom Finanzministerium angefordert worden, schon seit vergangenen Oktober liegt intern ein Ergebnis vor. Trotzdem ist der Willensbildungsprozess in der rot-grünen Landesregierung zu einer wichtigen Frage noch nicht abgeschlossen: Soll das Land eigene Liegenschaften (Grundstücke oder Verwaltungsgebäude) in eine landeseigene Gesellschaft übertragen, dann an das Land zurückvermieten – und soll diese Gesellschaft dann auch eigenständig Kredite aufnehmen können?
In einer Antwort auf eine Landtagsanfrage von Ulf Thiele (CDU) äußerte sich die Landesregierung – vertreten durch Finanzminister Gerald Heere – so: „Eine Entscheidung über die weitere Konkretisierung und Umsetzung des Modells wurde bisher nicht getroffen.“ Rot-Grün hatte einen solchen Weg bereits vor anderthalb Jahren im Koalitionsvertrag festgelegt, die CDU hingegen wittert eine Umgehung der Schuldenbremse. Da das Land selbst laut Grundgesetz und Landesverfassung keine neuen Kredite aufnehmen darf (es sei denn in Notsituationen), würde die Übertragung der Verschuldung auf eine landeseigene Gesellschaft einen „Umgehungstatbestand“ darstellen. Mitte März hatte Heere im Landtag erstmals erklärt, dass man „an der Gründung einer Investitionsgesellschaft arbeitet“. Er wurde dazu aber nicht konkreter.

Immerhin einige Details werden jetzt aus der Antwort auf die Thiele-Anfrage klarer. Das bezieht sich allerdings nicht auf eine Kernfrage, nämlich die nach der Struktur der Einnahmen der neuen Gesellschaft. Wenn es gelänge, diese nicht allein abhängig zu machen von den Erlösen, die sie durch Vermietung an das Land und damit aus dem Landeshaushalt erhält, wäre das vermutlich eine rechtliche Absicherung. Denn solange eine Landesgesellschaft vor allem auf Zahlungen des Landes angewiesen ist, läge der Verdacht einer Umgehung der Schuldenbremse nah. Das hieße aber auch, dass private Investoren als Partner gewonnen werden müssten. Darauf geht nun die Landesregierung in der Antwort auf Thiele nicht ein. Allerdings fällt folgende Aussage: Es gehe um den Aufbau einer „eigenen Rechtspersönlichkeit, die im Interesse des Landes als Eigentümerin große Neu-, Um- und Erweiterungsbauten errichtet, unterhält und langfristig ausschließlich den Landesverwaltungen entgeltlich zur Nutzung überlässt“.

Neben Neubauvorhaben könnten auch ausgewählte Sanierungen angepeilt werden. Das Konzept sei von der Beratungsgesellschaft „PD Deutschland“, die verschiedene Lösungsansätze dazu ausgewertet habe. Auch „das Beihilferecht“ sei dabei geprüft worden. Es geht dabei auch um die Frage, ob durch das Engagement des Landes in einer solchen Gesellschaft, die als Bauherr auftritt, andere Unternehmen am Markt mit ähnlichen Zielsetzungen benachteiligt werden könnten. „PD Deutschland“ sollte das Konzept abrunden und empfehlen, an welchen Stellen es noch angepasst oder verändert werden sollte. Anschließend sollte die Landesregierung entscheiden, aber dieser Prozess sei „noch nicht abgeschlossen“, heißt es in der Antwort auf Thiele. Der CDU-Politiker selbst reagiert enttäuscht, da er gern mehr Details erfahren hätte. Diese aber verweigerte die Regierung mit Hinweis auf die noch laufende interne Entscheidungsfindung. „Heere kneift vor der Auseinandersetzung im Parlament mit seinem Modell. Er sollte das Gutachten schleunigst offenlegen“, betont Thiele.
Unterdessen haben drei Bundesländer bereits Wege gefunden, wie sie an der Schuldenbremse vorbei eigene Kredite aufnehmen können – Berlin, Bremen und das Saarland. Bremen und das Saarland hatten über viele Jahre Bundes-Nothilfen bekommen wegen ihrer Strukturschwäche. Der Bremer Senat nutzte 2022 die eigentlich nur für Naturkatastrophen vorgesehene Vorgabe, dass Notfall-Kredite „in außergewöhnlichen Notlagen, die sich der Kontrolle des Staates entziehen“ erlaubt sind. Klimakrise und Folgen des Ukraine-Krieges rechtfertigten diesen Weg, erklärte der Senat und nahm Kredite von drei Milliarden Euro auf – für die Wirtschaftsförderung (Stahlwerke) und die Infrastruktur. Auch die energetische Gebäudesanierung wird erwähnt. Im Saarland wurde ein ähnlicher Weg eingeschlagen. Der Berliner Senat beschloss im Juli 2023, ein Sondervermögen von fünf Milliarden Euro aufzulegen – auch hier sind die energetische Sanierung von Gebäuden und die Förderung des ÖPNV die Schwerpunkte.


