Mit Beginn des neuen Jahres hat sich die Lage der 163 niedersächsischen Krankenhäuser in keiner Weise entspannt – sie ist eher noch schlimmer geworden. Nach einer Ausarbeitung der Niedersächsischen Krankenhausgesellschaft (NKG) sagen derzeit 95 Prozent der Kliniken, dass sie die aktuellen Kostensteigerungen nicht mehr auffangen können und auch die Rücklagen schon aufgezehrt seien. Der Grund dafür ist, dass bei einer Steigerung der Tarife und der Energiepreise nicht einfach eine höhere Erstattung der Kassen möglich ist.
Seit Monaten mehren sich daher Aufrufe an Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD), über ein „Vorschaltgesetz“ den Kliniken die notwendigen Liquiditätshilfen zu gewähren. Auch Niedersachsens Sozialminister Andreas Philippi (SPD) hat sich wiederholt in diese Richtung geäußert – der Erfolg allerdings steht aus. Bisher sind mögliche Hilfen des Bundes in der Diskussion, nach Einschätzung von Experten reichen Lauterbachs bisherige Zusagen aber auch nicht aus. Außerdem fließen die Gelder nicht, da ein zentrales Vorhaben des Bundesgesundheitsministers, das sogenannte „Transparenzgesetz“, von der Länderkammer aufgehalten wurde. Ein Vermittlungsverfahren jedoch lässt auf sich warten.
Die Diskussionslage auf Bundesebene ist recht komplex. Zum einen gibt es einen Beschluss des Bundesrates, in dem die Länder das „Vorschaltgesetz“ fordern. Es geht um bundesweit 6 Milliarden Euro, das wären 600 Millionen Euro für Niedersachsens Kliniken. Die Bundesregierung indes will sich darauf nicht einlassen. Lauterbach hat ein „Transparenzgesetz“ vorgelegt, das den Leistungsumfang und die Qualität der Krankenhäuser einstufen und diese für Patienten erkennbar machen soll. Die Länder wehren sich dagegen, da sie darauf beharren, selbst für die Krankenhausplanung zuständig zu sein – also auch für die Klassifizierung der Kliniken. Vor Weihnachten hatte Niedersachsen im Bundesrat eine „Protokollnotiz“ im „Transparenzgesetz“ durchgesetzt – wonach der Landesbasisfallwert um vier bis sechs Prozent erhöht werden soll. Beschlossen wurde es nicht, denn die Mehrheit der Länder rief den Vermittlungsausschuss an, der aber bisher noch nicht getagt hat.
Nun ist die spannende Frage, ob Anfang Februar im Bundesrat erneut über das „Transparenzgesetz“ abgestimmt werden kann – dann vermutlich, indem einige Länder sich umentscheiden. Dies könnte dazu führen, dass der Bund dann doch versprochene Gelder für die Kliniken locker macht. Allerdings werden die Lauterbach-Zusagen für Krankenhaus-Hilfen von Fachleuten kritisch hinterfragt. So meinen Kritiker, der Bundesminister habe zunächst nur Zuschüsse versprochen, die sowieso schon gesichert waren und die er nur umgewidmet habe. Zudem seien die angekündigten 8 Milliarden Euro in Wahrheit nur 2 Milliarden. Die konkrete Erhöhung des Landesbasisfallwertes aber, die sich die Länder von Lauterbach erhoffen, war lange nicht auf der Agenda des Bundesministers. Die Hoffnungen der Krankenhäuser richten sich aber sehr stark darauf.
Verbandsdirektor Helge Engelke von der Niedersächsischen Krankenhausgesellschaft (NKG) fordert die Bundesregierung auf, mit den nötigen Hilfen für die Kliniken nicht länger zu warten. Das Risiko von Insolvenzen der Krankenhäuser steige. Die von Lauterbach geplante Koppelung der Finanzhilfen (durch Erhöhung des Landesbasisfallwertes) an das „Transparenzgesetz“ sei ein falscher Schritt. Die Krankenhäuser benötigten jetzt dringend Hilfe – und man könne nicht länger darauf warten, dass sich Bund und Länder in dem Vermittlungsverfahren endlich einigen.


