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Der Entwurf dieses „Corona-Gesetzes“ liegt nun vor, eine Anbindung an das Parlament ist ebenfalls vorgesehen. So soll der Landtag per Beschluss „eine epidemische Lage von landesweiter Tragweite feststellen“ – und zwar für zunächst zwei Monate. Dauert die Krise noch an, so ist eine Verlängerung um jeweils zwei Monate vorgesehen. Diese Vorschläge wurden in verschiedenen Ressorts der Landesregierung entwickelt und schließlich im Innenministerium gebündelt. Demnächst soll der Landtag das beschließen.


