20. Aug. 2019
Inneres

Koalition will Karenzzeit-Regel für die Landesminister festlegen

Die Vorschriften für das Bundeskabinett sind klar geregelt: Wenn ein Minister oder Parlamentarischer Staatssekretär einen beruflichen Wechsel plant, muss er das anzeigen. Bestehen Einwände, dass die neue Tätigkeit etwa als Lobbyist zu artverwandt gegenüber seiner bisherigen Arbeit im Ministerium ist, dann kann die Bundesregierung eine Karenzzeit verhängen. Diese Wartefrist kann bis zu anderthalb Jahre betragen, also 18 Monate. Bisher gibt es im Landesrecht die Karenzzeit noch nicht. Aber nach Informationen des Politikjournals Rundblick will jetzt auch die SPD/CDU-Koalition im Landtag eine vergleichbare Vorschrift auf den Weg bringen. Am gestrigen Dienstag ist das Thema in der Kabinettssitzung angesprochen worden. Nächste Woche, heißt es, wolle die Staatskanzlei dazu einen konkreten Vorschlag vorlegen. Da hier eine gesetzliche Regel geplant ist, muss ein entsprechender Kabinettsbeschluss anschließend noch im Landtag beraten und dort abgesegnet werden.

Pläne von Olaf Lies Auslöser der Debatte

Auslöser für die neue Debatte, ob nicht auch Niedersachsen eine Karenz-Regel brauche, waren die Pläne von Umweltminister Olaf Lies (SPD), als neuer Hauptgeschäftsführer zum Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft zu wechseln. Anfang August waren diese Überlegungen öffentlich geworden, wenig später entschied sich Lies, doch der niedersächsischen Landespolitik treu zu bleiben. In der Debatte über Lies fiel auf, dass Niedersachsen bislang keine Karenz-Regel hat. Zwei große Debatten über das Ministergesetz hatte das Land in den vergangenen Jahrzehnten erlebt. 2000 ging es um die Folgen der Glogowski-Affäre, damals war von einem Verhaltens-Kodex für Regierungsmitglieder die Rede – also die Frage, welche Einladungen man annehmen darf und welche nicht, um nicht in den Verdacht der Bestechlichkeit zu geraten. Bei der nächsten größeren Reform 2011 ging es um den – dann doch nicht verwirklichten – Plan, Ministern mit Werdegang im öffentlichen Dienst eine Anrechnung ihrer früheren Tätigkeit auf die Pension zu gestatten. Als 2013 die rot-grüne Landesregierung gebildet wurde, vereinbarten beide Parteien, Minister sollten nach ihrem Ausscheiden drei Jahre lang angeben müssen, wo sie tätig sind – und bei Interessenskonflikten solle die Möglichkeit bestehen, ihnen den Wechsel zu untersagen. Dieses Versprechen wurde dann bis 2017 nicht umgesetzt. Seit 2015 gilt inzwischen für Bundesminister die Regel einer Anzeigepflicht verbunden mit dem Recht der Bundesregierung, Betroffenen bis zu anderthalb Jahre lang die Ausübung der neuen Tätigkeit zu untersagen. Über den früheren Bundesaußenminister Sigmar Gabriel heißt es, er habe in den Monaten nach seinem Abschied aus der Bundesregierung 2018 bis zu elf begehrte Tätigkeiten (unter anderem in Aufsichtsräten) genannt. Mehrere davon billigte die Bundesregierung mit Verweis auf die Karenzzeit-Regelung nicht. Eine ähnliche Variante naht jetzt wohl auch für Niedersachsen. In Koalitionskreisen wird das auch für zumutbar gehalten, da ausscheidende Minister Anspruch auf ein Übergangsgeld haben, das ihnen eine Ruhepause bis zum Start einer neuen Tätigkeit erleichtern soll. Dieses wird mindestens sechs Monate und höchstens zwei Jahre lang gewährt, die Summe orientiert sich an der Dauer der Amtszeit. Derweil sind die Regeln für ehemalige Staatssekretäre, die im Beamtengesetz festgelegt sind, noch strenger. So gilt in Niedersachsen heute schon, dass diese fünf Jahre lang (bei Erreichen der Altersgrenze drei Jahre) ihre neuen Tätigkeiten melden müssen. Auch bei ihnen kann die Regierung festlegen, dass ein neuer Job untersagt wird.
Dieser Artikel erschien in Ausgabe #142.
Martin Brüning
AutorMartin Brüning