
Allzu häufig sind es die strengen Datenschutzregeln, die den Informationsaustausch behindern – beispielsweise zwischen Jugendämtern und benachbarten Jugendämtern, zwischen Jugendämtern und der Polizei oder auch in der Zusammenarbeit der Ämter mit den Kinderärzten. Das darf aber nicht so bleiben, lautet eine wesentliche Erkenntnis des Abschlussberichts der Landtags-Enquetekommission zum besseren Kinderschutz. Nach dem „Fall Lügde“, bei dem 2018 ein Täter aufgeflogen war, der Kinder auf einem Campingplatz nahe der Grenze zu Niedersachsen missbraucht hatte, war eine intensive Diskussion über Versäumnisse in der Jugendarbeit entbrannt. Das Jugendamt des Kreises Hameln-Pyrmont hatte den Täter als Pflegevater für ein Mädchen übermittelt, das auch Missbrauchsopfer geworden war. Mehrere Hinweise aus der Umgebung des Kindes wurden von den Behörden nicht ernst genommen oder nicht angemessen weiter verfolgt. Die Aufklärung der Vorgänge verlief holprig, auch wegen fehlender oder falscher Angaben von Behördenmitarbeitern.
Im Landtag von Nordrhein-Westfalen wurde ein Untersuchungsausschuss zur Aufklärung der Vorfälle eingesetzt, im niedersächsischen Landtag eine Enquetekommission. Diese hat nach zweijähriger Arbeit am Montag ihren Abschlussbericht übergeben. Der Vorsitzende Lasse Weritz (CDU), Landtagsabgeordneter aus dem Kreis Cuxhaven, überreichte das 148 Seiten starke Dokument an Landtagspräsidentin Gabriele Andretta (SPD). Die Kommission hatte auch zahlreiche Experten angehört, Kinderschutz-Praktiker und Wissenschaftler gehörten dem Gremium zudem an.
Ein Bündel an Erkenntnissen über Defizite und Mängel wird in dem Bericht angesprochen. Zunächst wird festgestellt, dass die meisten Opfer zwischen zehn und 14 Jahre alt sind, dass etwa 90 Prozent der Täter Männer seien, aber zu zehn Prozent auch Frauen am Missbrauch beteiligt sind. Für Niedersachsen sei festgestellt worden, dass ein Fünftel der Täter in einem engeren oder weiteren Familienzusammenhang zu den Opfern stehe. Der Anteil sei vermutlich höher, häufig aber würden wohl Täter aus dem familiären Umfeld nicht zur Anzeige gebracht. 21 landesweite Beratungsstellen für Opfer sexualisierter Gewalt gebe es, diese seien aber oft nur unzureichend miteinander vernetzt. Ein Problem sei auch, dass es für viele Mitarbeiter nur zeitlich befristete Projektverträge gebe, die nach dem Auslaufen nicht verlängert würden. Dadurch falle eine gute Vernetzung, die wichtig für die Präventionsarbeit wie für die Aufklärung von Missbrauchsfällen sei, zunehmend schwer.
Angesprochen wird auch das Datenschutz-Problem: Viele Behörden, Ärzte und Beratungsstellen, die mit Missbrauchsfällen befasst sind, leiten ihre Erkenntnisse nur unzureichend weiter. Gemutmaßt wird in dem Bericht, dass der Datenschutz auch ein „Feigenblatt zum Untätigbleiben“ sei oder der „sachfremden Erleichterung der eigenen Aufgabenwahrnehmung“ diene. Die Überlegungen aus der SPD/CDU-Koalition, das Land mit einer Fachaufsicht für die kommunalen Jugendämter zu betrauen, ihre Arbeit also auch inhaltlich und nicht nur rechtlich-formal zu kontrollieren, werden von der Kommission verworfen: Die Jugendämter seien traditionell den Kommunen zugeordnet, die Wegnahme sei verfassungsrechtlich problematisch. Wohl aber könne man den Kommunen eine „Bringschuld“ gegenüber dem Land auferlegen – also bestimmte Berichtspflichten in regelmäßigen Abständen oder bei besonderen Anlässen. Als Problem wird die Rechtslage bei der Vorratsdatenspeicherung erwähnt – im Zusammenhang mit der Aufdeckung von Kinderpornographie. Da das Bundesverfassungsgericht die gesetzlich vorgesehene zehnwöchige Speicherfrist der Verbindungsdaten nicht zulasse, seien die Strafverfolgungsbehörden oft nicht schnell genug. Mitte 2021 habe es allein in der Region Hannover seit Jahresbeginn 180 vollstreckte Durchsuchungsbeschlüsse wegen solcher Fälle gegeben und 89 noch nicht vollstreckte Beschlüsse.
Als Problem wird beschrieben, dass Eltern, die ihre Kinder misshandeln, oft von Arzt zu Arzt gehen, damit die Misshandlung nicht auffällt und nicht gemeldet wird. In NRW habe man jetzt gesetzlich vorgeschrieben, dass Ärzte sich untereinander und gegenüber Behörden leichter über solche Fälle austauschen können.
Uwe Schünemann (CDU) fordert „nicht nur mehr Personal, sondern auch bessere Technik“ bei der Verfolgung von Kinderpornographie. Polizei und Justiz sollten auch enger mit Softwareunternehmen kooperieren, um den Berg an ungeklärten Vorgängen zu bewältigen. Ulrich Watermann (SPD) beklagt sich, die CDU sei dem Wunsch seiner Partei nicht gefolgt, drei Millionen Euro in ein „Analysenetzwerk zwischen Justiz und Polizei“ zu investieren. Wiebke Osigus (SPD) sagte angesichts der im Bericht aufgeführten Mängel: „Kinderschutz muss vor Datenschutz stehen“.


