6. Nov. 2018
Soziales

Kommission berät über eine moderne Gesundheitspolitik

Niedersachsen hat 180 Krankenhäuser in den 45 Landkreisen und kreisfreien Städten. Sind einige nicht zu klein, um überhaupt noch eine qualitativ hochwertige medizinische Versorgung anbieten zu können? Dies ist eine der Fragen, die künftig in einer 25 Mitglieder starken Enquetekommission des Landtags erörtert werden sollen. Der Antrag für ein solches Gremium, das aus Abgeordneten, Interessensvertretern und Wissenschaftlern bestehen soll, haben die Fraktionen von SPD und CDU am Dienstag vorgestellt. [caption id="attachment_36342" align="aligncenter" width="780"] Die Fraktionsvorsitzenden von SPD und CDU, Johanne Modder und Dirk Toepffer, bei der Vorstellung der Pläne zur Enquetekommission[/caption] Das Konzept wurde im Wesentlichen entwickelt von den Sozialexperten Uwe Schwarz (SPD) und Volker Meyer (CDU). Andere wichtige Themen der Kommission sind die Telemedizin, die Ausbildung der Mediziner, die in der Koalition strittige Frage der sogenannten „Landarztquote“ und die Bemühungen um eine bessere Abstimmung zwischen der stationären und der ambulanten Versorgung.

Wie Schwarz erläuterte, will die Große Koalition in Niedersachsen auf die – rechtlich mögliche – Erlaubnis für die Unterschreitung von Mindeststandards in den Kliniken verzichten. Die Qualität der Leistung in der Krankenversorgung hänge auch davon ab, wie oft die Ärzte bestimmte Operationen durchführen. Man müsse genau prüfen, in welchen Gebieten das Nebeneinander mehrerer Krankenhäuser auf engem Raum zu einem „Verdrängungseffekt“ führe und den Wettbewerb zuspitze. Dagegen stehe das Konzept, kleine Kliniken als Spezial-Krankenhäuser zu profilieren und sie so wettbewerbsfähig zu machen. Nach Ansicht des SPD-Politikers muss auch erörtert werden, was in jenen Orten geschehen soll, in denen kleine unrentable Kliniken geschlossen werden. Die Frage sei, ob man hier mit medizinischen Versorgungszentren (also einer Gemeinschaft verschiedener Haus- und Fachärzte) eine gute Alternative anbieten könne. Dabei müsse man aber beachten, dass derartige Versorgungszentren kommunal betrieben werden – denn private Modelle für derartige Einrichtungen verfolgten oft den Zweck, die Menschen in die nicht ausgelasteten privaten Krankenhäuser zu überweisen. Schwarz will auch über das „niederländische Modell“ diskutieren – also über den Weg, die Fachärzte in den Krankenhäusern zu konzentrieren und so den Bestand kleiner Kliniken zu sichern. „In Niedersachsen erleben wir einen Treppenwitz – wir werben um die Niederlassung von Fachärzten in ihren Praxen, während gleichzeitig Fachärzte in Krankenhäusern sitzen und dort nicht ausgelastet sind.“



 










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Ein großes Thema der Kommission soll die Frage sein, wie mehr Mediziner ausgebildet werden können. Wie die beiden Fraktionschefs Johanne Modder (SPD) und Dirk Toepffer (CDU) erläuterten, sind landesweit 355 Hausarztpraxen unbesetzt. Weitere 1000 Hausärzte gingen in den nächsten Jahren in Pension – ohne dass die Nachfolgefrage geklärt sei. Zwar gebe es derzeit genügend Medizinstudenten und auch ausgebildete Ärzte, doch ein Großteil von ihnen nehme Jobs in der Wissenschaft oder in großen Unternehmen an. Viele würden den Weg in eine selbstständige Praxis scheuen – teilweise wegen der damit verknüpften unternehmerischen Verpflichtungen, teilweise auch wegen der hohen Arbeitszeitbelastung. Ob die Kommission womöglich eine Empfehlung zu der zwischen Union und SPD umstrittenen „Landarztquote“ geben wird? „Es gibt keine Denkverbote“, sagt Toepffer. Die Quote könne ein Weg sein, den Arztberuf attraktiver zu machen, meint Modder. Schwarz ergänzt, die Kommission solle ausloten, welche landespolitischen Reformmöglichkeiten es gibt. Erprobt werde beispielsweise eine Kombination von ärztlichem Bereitschaftsdienst und Rettungsdienstwache. Rein rechtlich sei das „an der Grenze“, da in einer Rettungswache die Kassenärztliche Vereinigung ihr Dispositionsrecht nicht ausüben könne – trotzdem könne die Kombination ein zukunftsfähiges Modell sein.
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Die Enquetekommission soll mit 15 Parlamentariern und zehn externen Experten relativ groß sein – und sie soll zügig arbeiten. Der Plan ist, dass sie nach ihrer Einsetzung (womöglich im Dezember-Plenum) ein Jahr arbeiten soll. Der Abschlussbericht soll noch 2019 vorgelegt werden, damit dann mögliche Reformen so beschlossen werden können, dass sie spätestens 2021 zu wirken beginnen.
Dieser Artikel erschien in Ausgabe #197.
Martin Brüning
AutorMartin Brüning