29. Aug. 2017
Inneres

Kommunalverbände fordern: Sechs Gesetze sollten jetzt zügig beschlossen werden

Die drei Kommunalverbände, Städtetag, Landkreistag und Städte- und Gemeindebund, haben den vier Fraktionschefs im Landtag eine Wunschliste übermittelt. Vier Gesetzesvorhaben, die zwar angeschoben, bisher aber nicht abschließend im Parlament behandelt worden sind, lägen den Kommunen „besonders am Herzen“. Mit anderen Worten: Die Kommunen wünschen sich, dass diese Gesetze Mitte September, wenn der alte Landtag das letzte Mal vor der Neuwahl zusammenkommt, endgültig beschlossen werden. Es geht zunächst um das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz, das von 2020 an die dauerhafte Verwendung von Bundeszuschüssen für ÖPNV und Straßenbau garantieren soll. Die SPD pocht darauf, die CDU ist bisher skeptisch, da sie den in Frage stehenden Betrag womöglich noch erhöhen will und dies auch vom neuen Landtag beschlossen werden könne. Außerdem geht es um zwei Ausführungsgesetze zum Sozialgesetzbuch des Bundes, die kommunale Zuschüsse sichern sollen, um das Katastrophenschutzgesetz, das die Zuständigkeit des Landes bei atomaren Unglücken festschreibt, um die Kostenerstattung bei Brandschutzeinsätzen und um ein Gesetz, das die Zweckentfremdung von Wohnraum verbietet.
Dieser Artikel erschien in Ausgabe #149.
Martin Brüning
AutorMartin Brüning