Die drei Kommunalverbände – Landkreistag, Städtetag und Städte- und Gemeindebund – haben der Landesregierung mehrere konkrete Vorschläge unterbreitet, wo nach ihrer Ansicht Bürokratie abgebaut und auf überflüssige Vorschriften verzichtet werden könnte. So sei das bisherige Tariftreue- und Vergabegesetz des Landes entbehrlich, da andere bundesrechtliche Vorgaben die wesentlichen Fragen bereits umfassend regelten. Bei Zuwendungen solle ermöglicht werden, dies auch elektronisch mit digitaler Signatur tun zu dürfen. Auch bei der Verwendung von Zuschüssen für Verkehrsprojekte sei ein solcher Weg empfehlenswert. Bei Bauvorhaben könne man feste Zuschussraten festlegen, damit kleinteilige Verwendungsnachweise entbehrlich werden.
Die Pflicht, das negative Ergebnis der Prüfung, ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung nötig ist, auch zu veröffentlichen, könne ebenso gestrichen werden. Im Baurecht gebe es Probleme, weil zugelassene, aber seit Jahren nicht mehr genutzte Ställe die Genehmigung von Bauten in der Nachbarschaft erschwerten. Angeregt wird, dass nach sieben Jahren der Bestandsschutz entfällt, wenn die Anlagen in dieser Zeit nicht mehr in Betrieb gewesen sind. Zu kompliziert sei das Antragsverfahren bei der Entsorgung von Sonderabfällen. Viele Dokumentations- und Statistikpflichten könnten entfallen, etwa auch im Zusammenhang mit der Härtefallkommission, die in das Ausländerrecht eingreift.


