(rb) Die Arbeitszeitverordnung für Lehrkräfte ist nach dem OVG-Urteil zur Lehrermehrarbeit noch nicht – wie irrtümlich im rundblick vom 27. Juli 2015 gemeldet – geändert worden; dies ist nach Angaben des Kultusministeriums noch in der Planung. Zudem hat sich Kultusministerin Frauke Heiligenstadt mit den Verbänden nicht auf flexible Lösungen zur „Rückzahlung“ zuviel geleisteter Unterrichtsstunden verständigt, sondern solche in Aussicht gestellt.Dieser Artikel erschien in Ausgabe #142.