Gerald Heere, Finanzminister, hat eine programmatische Ansage getroffen: Das Land wolle bei seinen Neubaumaßnahmen zukünftig ausschließlich Wärmeversorgungsanlagen mit regenerativen Energieträgern verwenden. Ausgenommen seien Neubaumaßnahmen, die über Nah- oder Fernwärmenetze oder über sogenannte Kraft-Wärmekopplungsanlagen mit Wärme versorgt werden. Auch bei Bestandssanierungen solle auf den Einsatz von Anlagen mit fossilen Energieträgern grundsätzlich verzichtet werden, fügte der Minister hinzu. Ausnahmen soll es nur noch in Einzelfällen geben, wenn beispielsweise schneller Handlungsbedarf besteht, um den Dienstbetrieb der Liegenschaft aufrechtzuerhalten. Eine Umstellung auf eine regenerative Wärmeversorgungsanlage ist häufig mit einem erheblichen Eingriff in die Gebäudesubstanz verbunden und darum nur schrittweise umsetzbar.

„Wir wollen in einem Zeitraum von lediglich zwölf Jahren die Klimaneutralität der Landesverwaltung erreichen. Es ist nahezu unmöglich, dieses Ziel zu schaffen, wenn wir heute noch in Neubauten Wärmeversorgungsanlagen mit nicht erneuerbaren Energieträgern einsetzen. Zudem machen wir uns damit unabhängiger von fossilen Energieimporten. Das Staatliche Baumanagement Niedersachsen wird darum bei künftigen Projekten mit regenerativen Wärmeversorgungsanlagen arbeiten, auch wenn damit kurzfristig Investitionsmehrkosten verbunden sein können“, erklärte der für das Staatliche Baumanagement zuständige Finanzminister.
Der Wärmeverbrauch in landeseigenen Gebäuden konnte nach Angaben des Finanzministeriums seit dem Jahr 1990 um rund 20 Prozent auf knapp 590 GWh signifikant gesenkt werden. Diese Reduktion sei auch auf die in den zurückliegenden Jahren durchgeführten Sanierungsprogramme zurückzuführen. Allerdings sei der Einsatz erneuerbarer Energien im Wärmebereich bisher eher marginal.


