Landesrechnungshof rügt: Das Land hat zu viele neue Leute eingestellt
Der Landesrechnungshof (LRH) geht kritisch mit der Personalpolitik der Landesregierung ins Gericht. Seit dem Jahr 2014 sei es „zu erheblichen Zuwächsen im Personalbereich“ gekommen, heißt es im neuen Prüfbericht des LRH, der gestern in Hannover vorgestellt wurde. Diese Ausgangslage erschwere eine nachhaltige Konsolidierung des Landeshaushalts, die vor allem mit Blick auf die von 2020 an gültige Schuldenbremse erforderlich sei. In drei Jahren gelte nämlich die Regel, dass die Länder keine neuen Schulden mehr aufnehmen dürfen. Obwohl die Landesregierung bereits Mitte 2014 festgelegt habe, die Stellenvermehrungen mittelfristig zurückzuführen, sei diese Absicht ohne Erfolg geblieben. „Das Land muss von 2018 an einen Personalmehrbedarf von 700 Stellen gegenüber Anfang 2014 finanzieren“, schreibt der Rechnungshof und weist darauf hin, dass die wegen der Bewältigung des Zuzugs von Flüchtlingen notwendigen Stellen, 1500, in dieser Betrachtung ausgeklammert worden seien. Eine Aufgabenanalyse, so ergänzt der LRH, stehe weiter aus – damit also auch ein Konzept für den Abbau von Stellen im öffentlichen Dienst. Die SPD-Landtagsfraktion reagierte umgehend: Man werde die Hinweise der Prüfer ernst nehmen, halte neue Stellen für Bildung und innere Sicherheit aber „für sinnvoll und gut begründbar“.
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Die Klage über die ausufernde Personalpolitik ist ein Teil des diesjährigen Gutachtens der Rechnungsprüfer. Sie haben außerdem eine Fülle von Mängeln in den verschiedenen Ministerien aufgelistet. Ein Teil betrifft die Flüchtlingshilfe, die von Herbst 2015 an sehr schnell erledigt werden musste und keinen Raum für eine gründliche Überprüfung und Abwägung der Beschlüsse ließ. So seien an die Betreiber von Flüchtlingsunterkünften rund 100 Millionen Euro überwiesen worden – ohne allerdings diese Zuweisung an die tatsächliche Belegung der Unterkünfte zu koppeln. Das Ergebnis sei, so der LRH, dass noch in diesem Jahr 19,5 Millionen Euro des Landes für Herbergen überwiesen werden müsse, in denen die Betten ungenutzt bleiben. Ein anderer Kritikpunkt betrifft die Lagerung von Sachmitteln der Flüchtlingshilfe für 30 Millionen Euro, so Hygienemittel, Betten, Schränke oder Waschmaschinen, in einem großen Zentrallager in Langenhagen. Die Verwahrung koste jährlich 3,9 Millionen Euro, und man solle prüfen, ob ein Verkauf mancher Sachen nicht sinnvoller wäre.
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In mehreren Punkten beschäftigt sich der Rechnungshof mit der Politik im Wissenschaftsministerium. So habe die Universität Oldenburg einen Mietvertrag für ein Umweltzentrum auf Spiekeroog für 32 Jahre abgeschlossen – und damit gegen die Haushaltsregeln verstoßen. Eine Vorauszahlung von 1,12 Millionen Euro sei geleistet worden. Gleich mehrfach wird das Vorgehen der Medizinischen Hochschule (MHH) gerügt. Die gesetzlichen Obergrenzen für die Personalausgaben seien um bis zu 23 Millionen Euro jährlich überschritten worden, Professoren seien eingestellt worden, ohne dass es die dafür notwendigen Planstellen gegeben habe. Die MHH habe vor allem den Chefärzten eine leistungsbezogene Besoldungszulage gewährt, obwohl die Leistung gar nicht nachgewiesen worden sei. Rechnungshof-Senator Hermann Palm sieht ein strukturelles Problem im Wissenschaftsressort: Wenn die Aufsicht zu schwach sei, verselbständigten sich Unterorganisationen irgendwann. Im Innenministerium, so geht aus dem Prüfbericht hervor, ist die Gebührenordnung für die Luftbildauswertung so ausgelegt worden, dass institutionelle Antragsteller weniger belastet werden als Privatleute.
Wegen Mängeln bei der Bearbeitung der Grunderwerbsteuer sei es zu Millionenausfällen gekommen, bei den Landesforsten sei die Holzernte nicht öffentlich ausgeschrieben worden – bei einem effektiveren Vorgehen könne man jährlich 220.000 Euro einsparen. Die Rechnungsprüfer setzen sich auch mit den Lehrverpflichtungen der Professoren an den Universitäten auseinander. Diese seien vom Wissenschaftsministerium „weder ausreichend dokumentiert noch kontrolliert“ worden. Einige Professoren hätten ihr Lehrdeputat eigenmächtig verringert, obwohl dies rechtlich unzulässig gewesen sei. Im Kultusministerium wird die Sprachförderung für Flüchtlinge gerügt. Es sei zu Ungleichgewichten an verschiedenen Schulformen gekommen, so hätte an 19 untersuchten Oberschulen jedes vierte betroffene Kind keine vom Land finanzierte Sprachförderung erhalten.Dieser Artikel erschien in Ausgabe #106.