Landesregierung geht gegen Hass im Netz vor – aber die CDU wünscht sich noch weitere Schritte
Die Landesregierung hat in ihrer jüngsten Sitzung eines Bundesratsinitiative beschlossen, mit der auf die wachsenden Hass-Statements und verleumderischen Äußerungen im Internet reagiert werden soll. Auf Vorschlag von Innenminister Boris Pistorius (SPD) wurde beschlossen, im Bundesrat einen Antrag zur Änderung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes zu stellen. Nutzer in sozialen Netzwerken und von Spiele-Plattformen sollen verpflichtet werden, ihren Namen, ihre Anschrift und ihr Geburtsdatum anzugeben. Auf diese Weise sollen die Betreiber von Plattformen in der Lage sein, jeden zu identifizieren, der bisher oft hinter anonymen Accounts Hass und Hetze verbreitet. Das heiße nun nicht, betont Pistorius, dass jeder seinen Klarnamen im Netz verwenden muss. Aber die Betreiber sollen der Polizei und Justiz die hinterlegten Daten des Nutzers übermitteln können – und dies auch müssen, sobald ermittelt wird. „Das erleichtert und beschleunigt die Ermittlungen, Straftaten können effektiv verfolgt werden“, betont Pistorius in einer Mitteilung. Lob kam von der SPD-Fraktionsvorsitzenden Johanne Modder: „Für uns Sozialdemokraten ist klar, dass das Internet nicht als rechtsfreier Raum wahrgenommen werden darf.“
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Der CDU-Innenpolitiker Uwe Schünemann begrüßte die Initiative der Regierung als „richtigen Ansatz“. Dies könne aber „nur der erste Schritt sein“, sagte er. Die Strafverfolgungsbehörden müssten auch auf die bei den Dienste-Anbietern vorhandenen IP-Adressen und die Anschlusskennung zurückgreifen können. Diese für die Identifizierung der Täter wichtigen Daten würden bisher von den Anbietern nur für wenige Tage gespeichert, manchmal sogar gar nicht. Daher sei zur effektiveren Ermittlungsarbeit von Polizei und Justiz auch die IP-Datenspeicherung für einen längeren Zeitraum von mehreren Wochen notwendig. Schünemann erklärte, dazu werde Justizministerin Barbara Havliza (CDU) „in Kürze einen konkreten Vorschlag unterbreiten“.Dieser Artikel erschien in Ausgabe #023.