5. Nov. 2019
Finanzen

Landesregierung hält Bundespläne zum Solidaritätszuschlag für bedenklich, klagt aber nicht

Die umstrittenen Pläne des Bundes zur weiteren Erhebung des Solidaritätszuschlags stoßen auch bei der Landesregierung auf Skepsis. Das geht aus der Antwort auf eine Anfrage des Parlamentarischen Geschäftsführers der FDP-Fraktion, Christian Grascha, hervor. Man teile die Einschätzung des ehemaligen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Professor Hans-Jürgen Papier, „dass der teilweise Fortbestand des Solidaritätszuschlags verfassungsrechtlichen Risiken unterliegt“, heißt es in der Antwort. Eine abstrakte Normenkontrollklage wolle man aber nicht beantragen, weil vor dem Bundesverfassungsbericht bereits welche vorlägen. Zudem gebe es eine Musterklage beim Finanzgericht Nürnberg. Dort hatte im August ein Ehepaar aus Bayern dagegen geklagt, dass der Solidaritätszuschlag im nächsten Jahr immer noch erhoben werden soll, obwohl der Solidarpakt II bereits Ende dieses Jahres ausläuft. Der Anwalt des Paares, Michael Sell, einst Abteilungsleiter Steuern im Bundesfinanzministerium unter Wolfgang Schäuble und später von dessen Nachfolger Olaf Scholz beurlaubt, sieht mit den Plänen der Bundesregierung keine „weitgehende Abschaffung“ umgesetzt. Es verblieben etwa 50 Prozent der Einnahmen, getragen von rund zehn Prozent der Einkommensteuerzahler.

Grascha appelliert an Weil, seinen Einfluss geltend zu machen

Grascha hält es für erstaunlich, dass eine Große Koalition auf Landesebene die Pläne desselben Bündnisses auf Bundesebene für verfassungswidrig hält. Dass die Landesregierung keine weitere Klage anstrebt, dafür hat der FDP-Landtagsabgeordnete Verständnis, appelliert aber an die Große Koalition in Niedersachsen, den politischen Einfluss in Berlin zu verstärken. Das gelte vor allem für Ministerpräsident Stephan Weil.

Alle ernstzunehmenden Juristen halten sie für rechtswidrig, selbst Regierungsmitglieder haben Zweifel. Grundlage der Pläne ist ein Deal, der zugleich eine politische Bankrotterklärung.


„Er muss seinen Einfluss geltend machen, damit kein rechtswidriges Gesetz auf Bundesebene verabschiedet wird“, betonte Grascha im Gespräch mit dem Politikjournal Rundblick. Grascha geht davon aus, dass die Pläne der Bundesregierung spätestens vor Gericht zu Fall kommen. „Alle ernstzunehmenden Juristen halten sie für rechtswidrig, selbst Regierungsmitglieder haben Zweifel. Grundlage der Pläne ist ein Deal, der zugleich eine politische Bankrotterklärung. Schließlich war klar, dass das so verfassungswidrig ist“, erklärte Grascha.
Dieser Artikel erschien in Ausgabe #195.
Niklas Kleinwächter
AutorNiklas Kleinwächter