10. Nov. 2016
Inneres

Landesregierung rudert beim Polizeigesetz zurück

Soll ein Polizist künftig, wenn er spontan verdächtige Personen kontrollieren will, vorher den Vorgesetzten fragen müssen? So war es bisher im Entwurf des Polizeigesetzes vorgesehen, das im August vom Kabinett beschlossen wurde. In der gestrigen Ausgabe des Rundblicks übte Ulf Küch, Landesvorsitzender des Bundes der Kriminalbeamten, scharfe Kritik an dieser Regel. Doch nun vollzieht die Landesregierung kurzfristig eine überraschende Wende: Die geplante Veränderung wird gestrichen, es soll dabei bleiben, dass solche Kontrollen auch ohne aufwendige Genehmigung möglich sind. Der noch im August vom Kabinett beschlossene Plan könne „in Eilfällen, in denen sofortiges Handeln erforderlich ist, zu Verzögerungen führen“, heißt es in einem internen Schreiben des Innenministeriums, das dem Rundblick vorliegt. Dann bestehe auch das Risiko, dass die „notwendigen Kontrollen gar nicht durchgeführt werden können“. Damit dies nicht passiert, solle es bei der bisherigen Praxis bleiben. Das teilte das Innenministerium gestern Abend auch offiziell mit, nachdem das Kabinett die Rück-Änderung der Reform beschlossen hatte: „Es bestanden Restzweifel, dass die geplante Regel insbesondere in besonders eiligen Fällen oder bei Gefahr im Verzuge zielführend gewesen wäre.“
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Die 180-Grad-Wende kommt auf den letzten Metern vor der entscheidenden Phase in der parlamentarischen Beratung, denn in der nächsten Woche sollen Interessensverbände und Polizeiorganisationen vor dem Landtags-Innenausschuss zu dem Gesetzentwurf Stellung nehmen. Im Vorfeld zeichnete sich schon ab, dass der umstrittene Paragraph auf wenig Gegenliebe stößt – nicht nur bei Polizeipraktikern, sondern auch beim Richterbund. Aus der gestrigen Mitteilung des Innenministeriums geht hervor, dass die Einschränkung der verdachtsunabhängigen Kontrollen im August auch deshalb geplant war, um künftig die sogenannten „Moscheekontrollen“ nicht mehr möglich zu machen. An diesem Ziel werde auch weiterhin festgehalten, heißt es. Daneben gebe es aber „andere verdachts- und ereignisunabhängige Kontrollen“, und damit diese gewährleistet bleiben könnten, nehme man von der Änderung der Vorschrift Abstand. Ein anderer Punkt, der auf breite Kritik bei den Verbänden stößt, bleibt nach dem Willen des Innenministeriums aber in der Gesetzesvorlage enthalten: Künftig wird der Begriff der „öffentlichen Ordnung“ gestrichen. Damit werde die Polizeiarbeit erschwert, meinten der Bund der Kriminalbeamten und der Richterbund. Das Innenministerium bleibt aber bei diesem Plan. Der CDU-Abgeordnete Thomas Adasch sagte dazu dem Rundblick: „Wer die öffentliche Ordnung aus dem Gesetz streicht, nimmt die Unordnung in Kauf. Die öffentliche Ordnung ist nicht Ausdruck eines repressiven Staats, sondern beinhaltet all die ungeschriebenen Regeln, die für das friedliche Zusammenleben unserer Gesellschaft notwendig sind. Rot-Grün sollte endlich in der Realität der Kriminalitätsbekämpfung ankommen und den Begriff im Gesetz belassen.“
Dieser Artikel erschien in Ausgabe #205.
Martin Brüning
AutorMartin Brüning