11. Apr. 2019
Inneres

Landrätin von Holzminden stellt kritische Anfrage ins Netz und beschimpft Fragesteller

Einen ganz ungewöhnlichen Umgang mit einer Medienanfrage hat jetzt die Landrätin von Holzminden, Angela Schürzeberg, offenbart. Die SPD-Politikerin stellte einen an sie gerichteten Fragenkatalog des Politikjournals Rundblick ins Netz, veröffentlichte dort gleichzeitig die Antworten und kommentierte die Fragen. Sie betitelte das Ganze auf der Internetseite des Landkreises Holzminden mit der Überschrift „Unsachlich und voreingenommen“. [caption id="attachment_39704" align="alignnone" width="780"] Landrätin veröffentlicht Rundblick-Anfragen und ihre Antworten auf der Landkreis-Homepage. Foto: Screenshot/nkw[/caption] Es ging in dem Fragenkatalog um Kritik an einzelnen Bereichen der Arbeit der Kreisverwaltung in den vergangenen Jahren, dies war Teil einer Rundblick-Recherche zu kommunalpolitischen Vorgängen in Holzminden. Der Kreis Holzminden ist wie jede Behörde nach Paragraph 4 des Niedersächsischen Pressegesetzes verpflichtet, „den Vertretern der Presse die der Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgabe dienenden Auskünfte zu erteilen“. Dieser Aufgabe ist die Landrätin auch nachgekommen – allerdings auf eine Art und Weise, die höchst ungewöhnlich und unüblich ist. Sie unterstellte der Rundblick-Redaktion öffentlich, den Fragenkatalog von einem Informanten ohne Überprüfung übernommen zu haben – und äußerte zudem Zweifel an der Berechtigung der Recherche. So ist in ihrer Einleitung zu lesen: „Darf man überhaupt Fragen in einer derartigen Form stellen, wenn man andererseits vernünftige, sachliche Antworten erwartet?“ Außerdem schrieb die Landrätin abschließend, es scheine ihr, „als habe da jemand mit einer vorgefassten politischen Meinung unbedingt den Landkreis Holzminden und mich denunzieren wollen“.
Lesen Sie auch: Im März berichtete das Medienmagazin Meedia bereits von einem ähnlichen Fall. Der Energiekonzern RWE hatte die Presseanfrage der "Tageszeitung" (taz) zu Hass-Postings von RWE-Mitarbeitern inklusive Antworten auf Twitter veröffentlicht. Den ganzen Artikel finden Sie hier: “Schlechter Stil”: RWE wegen vorzeitiger Veröffentlichung von Pressefragen und Antworten in der Kritik
Mit ihrem eigenwilligen Vorgehen schürt die Landrätin als Chefin einer Behörde den Verdacht, sie wolle eine gegebenenfalls missliebige Berichterstattung verhindern. Die öffentliche Bewertung von intern gestellten Fragen kann ein Mittel sein, die Arbeit der Journalisten schon vor dem geplanten Verfassen eines Textes und vor dessen vorgesehener Veröffentlichung zu diskreditieren. Das gilt umso mehr, als die Landrätin der Rundblick-Redaktion öffentlich eine politische Kampagne und eine Fernsteuerung unterstellt. https://www.youtube.com/watch?v=Gf0pgpp4qhg Sie tut das, bevor überhaupt ein Text im Rundblick zu den angesprochenen Fragen erschienen ist. In der Einleitung ihrer Antwort auf die Fragen schreibt die Landrätin außerdem, dass sich der Rundblick „ansonsten nur um die politischen Belange des Landes Niedersachsen kümmert“. Das ist in doppelter Hinsicht bemerkenswert, da der Rundblick gerade immer wieder auch kommunalpolitische Fragestellungen aufgreift. Zum anderen deutet die Landrätin damit an, dass der Rundblick sich ihrer Meinung nach aus Recherchen zur Arbeit der Holzmindener Kreisverwaltung heraushalten sollte.

Journalistenverband verurteilt Verhalten der Landrätin

Beim Deutschen Journalisten-Verband in Niedersachsen ist der Vorgang von Mittwochabend interessiert aufgenommen worden. Landesgeschäftsführerin Christiane Eickmann erklärte, der DJV verurteile das Verhalten von Schürzeberg als „Angriff auf die Pressefreiheit“. Es gehöre „unabdingbar zur redaktionellen Freiheit, dass der Journalist selbst über Auswahl und Gewichtung von Antworten als auch über den Termin der Veröffentlichung entscheidet“. Dass die Landrätin dem Rundblick eine „unsachliche und voreingenommene Recherche“ unterstelle, komme zudem einem Einschüchterungsversuch gleich. Beim Journalistenverband wird auf einen ähnlich gelagerten Fall vom März 2019 hingewiesen. Die „Tageszeitung“ (taz) hatte sich beim Energiekonzern RWE nach Hass-Postings erkundigt, die von RWE-Mitarbeitern stammen. Daraufhin hatte das RWE-Presseteam die taz-Anfrage nebst einer Antwort als Tweet veröffentlicht. Dies hatte einen Sturm der Entrüstung ausgelöst. Einige Journalisten meinten, Presseanfragen zählten zur urheberrechtlich und presserechtlich geschützten Kommunikation. Diese zu veröffentlichen, sei nicht nur mieser Stil, sondern ein Rechtsverstoß. Der Medienrechtler Prof. Ernst Fricke erklärte, der RWE-Vorgang sei „mindestens aus medienethischer Sicht fragwürdig“. Mit der Veröffentlichung einer Journalistenanfrage würden Kenntnisse und Wissen der Journalisten zum Allgemeingut. RWE hatte sich im März für das Verhalten der Pressestelle entschuldigt.
Dieser Artikel erschien in Ausgabe #070.
Niklas Kleinwächter
AutorNiklas Kleinwächter