1. März 2018
Inneres

Landtag begrüßt neue Renten-Regel für Opfer von Stasi-Willkür in der DDR

Alle Fraktionen im Landtag begrüßen es, wenn die Regeln für Opfer der DDR-Staatssicherheit ausgeweitet werden. In der gestrigen ersten Beratung eines Entschließungsantrags von SPD, CDU, Grünen und FDP erklärten Vertreter mehrerer Fraktionen, dass sie sich günstiger Bedingungen für Betroffene wünschen – und von der Landesregierung erwarten, dass sie im Bundesrat für Veränderungen wirbt. So soll die Opferrente von maximal 300 Euro monatlich künftig nicht mehr an die Bedürftigkeit, sondern an eine Mindest-Haftzeit von 180 Tagen geknüpft werden. Helge Limburg (Grüne) meinte allerdings, dass man großzügig sein müsse, wenn die 180 Tage um eine unwesentliche Zeit unterschritten werden. Außerdem sollen Anträge auf Rehabilitation von Opfern der DDR-Willkürherrschaft auch über 2019 hinaus gestellt werden können. Die Fraktionen werben außerdem dafür, die Opferberatung im Innenministerium dauerhaft sicherzustellen, eine Zeitzeugenliste zu erstellen und weiter zu erforschen, welche Stasi-Verbindungen es zur niedersächsischen Landespolitik gegeben hat. In diesen Positionen waren sich Silke Lesemann (SPD), Volker Meyer (CDU), Jan-Christoph Oetjen (FDP), Helge Limburg (Grüne) und Christopher Emden (AfD) weitgehend einig.

Dieser Artikel erschien in Ausgabe #42.
Klaus Wallbaum
AutorKlaus Wallbaum