Der Innenausschuss musste extra eine Sondersitzung einlegen, die Landtagsjuristen vom Gesetzgebungs- und Beratungsdienst (GBD) konnten nur grob über die Vorlage des Innenministeriums schauen: Am heutigen Donnerstag soll der Landtag im Eiltempo die Weichen stellen dafür, dass vor der Kommunalwahl und der Bundestagswahl im September die Kandidaten auch digital aufgestellt werden können – zumindest weitgehend. Vorgeschrieben bleibt nach wie vor, dass der letzte Schritt, nämlich die Entscheidung über die endgültigen Listen, schriftlich und geheim geschehen muss. Das kann dann aber auch eine Briefwahl sein. Zwei Besonderheiten gibt es bei dieser Neuregelung: Zum einen geht die Rechtsänderung im Schnellverfahren durch das Parlament. Das ist vor allem den Fristen geschuldet, denn die Parteien haben längst mit der Suche nach Kandidaten für die Kreistage, Gemeinde- und Ortsräte begonnen, bis Ende Juli müssen sie Vorschläge dann eingereicht sein. Das heißt: Jetzt beginnen die Planungen für die dafür notwendigen Versammlungen. Zum anderen sind weitgehende Änderungen am Kommunalwahlgesetz nicht etwa in Gesetzesform gegossen worden, sie laufen vielmehr über eine Regierungsverordnung. Für die allerdings bittet die Landesregierung den Landtag ausdrücklich um Zustimmung.
Das merkwürdige Verfahren löste in der Sondersitzung des Innenausschusses durchaus Diskussionen aus. Die Grünen-Abgeordnete Susanne Menge erkundigte sich nach den Umständen, und Frank Ruge, Referatsleiter für Wahlen im Innenministerium, verwies auf den Bundeswahlleiter und die dort erst sehr spät getroffenen Entscheidungen. Während der Bundeswahlleiter sich um die Vorbereitungen der Bundestagswahl am 26. September kümmert, richtet sich das besondere Interesse des niedersächsischen Innenministeriums auf die Kommunalwahlen. Sowohl Menge als auch Marco Genthe (FDP) enthielten sich der Stimme. Sie erklärten sich bereit, das Vorgehen zu tolerieren – allerdings nicht ohne Widerworte. Genthe betonte, die Landesregierung habe ja schon im Dezember ahnen können, dass wegen der zweiten Corona-Welle die Aufstellungsversammlungen der Parteien in der üblichen Form vielleicht nicht möglich seien. Ulrich Watermann (SPD) entgegnete, das Land habe auf Wegweisungen aus Berlin gewartet, die dort aber erst vergangene Woche festgelegt worden seien. Wie Ruge und Antje Hennings von der Landeswahlleitung betonten, orientiert sich die niedersächsische Vorschrift weitgehend an den Bundesregeln für die Bundestagswahl.
Bisher war die Präsenz-Versammlung für die Kandidatenaufstellung etwa für Stadtrats- und Kreistagslisten zwingend. Künftig wird sie weiter ermöglicht, die Parteien können aber davon abweichen und ganz oder teilweise auf Online-Formate umschalten. Wichtig ist nur, dass für die formale Korrektheit der Vorgänge die Mitglieder oder Delegierten eine Briefwahl anschließen müssen. Im Innenausschuss wurde ausführlich diskutiert, wie das im Fall von Kampfkandidaturen für die Kommunalwahlliste läuft. Wenn etwa auf Platz drei ein Gegenkandidat zu dem Vorschlag des Vorstandes antritt, dann würde diese Wahl online laufen müssen. Nach Mitteilung von Hennings hätte der unterlegene Bewerber jedoch keinen Anspruch darauf, bei der schriftlichen Schlussabstimmung über die Liste noch einmal anzutreten. Zur Schlussabstimmung muss lediglich die Liste vorgelegt werden, die vorher in der Vorauswahl digital ermittelt worden war. Genthe fragte, wie relevant Netz-Probleme sind, sollte ein Parteimitglied an der Vorauswahl wegen einer schwachen Internetverbindung nicht teilnehmen können. Watermann entgegnete, jede Partei müsse ihre Mitglieder frühzeitig über Zeitpunkt und Zugänge für die Wahlversammlungen informieren. „Wenn jemand dann nicht dabei sein kann, ist das so, als wenn jemand wegen eines Staus auf der Autobahn nicht rechtzeitig zur Wahlversammlung kommen kann.“


