16. Mai 2018
Inneres

Landtag stellt sicher: Sicherheitsbehörden dürfen weiter mit verdeckten Mitteln arbeiten

Wohl selten ist ein Gesetz in solcher Eile durch das Parlament gepeitscht worden – in der festen Absicht, einen bestimmten Termin einzuhalten. Nächste Woche tritt EU-weit die Europäische Datenschutzgrundverordnung in Kraft, die in der Abkürzung „DSGVO“ derzeit durch Behörden, Unternehmen und politische Gremien geistert. Zwar ist dieses europäische Recht schon vor zwei Jahren beschlossen worden, doch die Übergangsfristen zur Inkraftsetzung enden erst am 25. Mai 2018, also nächste Woche Freitag. Von da an ist die „DSGVO“ unmittelbar geltendes Recht – und jedes Land, das hier Ausnahmen anbringen möchte, muss eigentlich bis zu diesem Zeitpunkt dafür entsprechende Vorschriften erlassen haben.

Unbeschränktes Auskunftsrecht gegenüber Behörden

Niedersachsen tut dies nun – bezogen auf die Landes- und Kommunalbehörden. Mit den Stimmen von SPD und CDU wurde gestern ein entsprechendes Gesetz im Landtag verabschiedet, Grüne, FDP und AfD votierten dagegen. Wie Innenminister Boris Pistorius (SPD) zuvor erklärte, haben längst noch nicht alle Bundesländer ihr Landesrecht angepasst. Viele EU-Mitgliedsstaaten lassen sich damit offenbar auch noch Zeit. Allerdings wollten die Niedersachsen auf Nummer sicher gehen – denn sie ließen sich von Hinweisen auf ein drohendes Risiko beeindrucken. Dieses könne darin bestehen, dass ein Bürger auf die „DS-GVO“ pocht und auf Auskünfte von Behörden insistiert, obwohl das jeweilige Amt durchaus ein berechtigtes Interesse hat, schweigsam zu bleiben.  Damit eben dies nicht geschehen kann, wurde das Gesetz  vom Landtag beschlossen. Laut „DS-GVO“ hat der Bürger nämlich ein unbeschränktes Auskunftsrecht gegenüber allen staatlichen Stellen – er kann also verlangen, dass er die über ihn gespeicherten Daten einsehen darf. Da es Sache der EU-Mitgliedsländer ist, diese Rechte jeweils zu modifizieren und einzuschränken, hat der Landtag jetzt Regelungsmöglichkeiten, die in der DS-GVO verankert sind, genutzt, um in bestimmten Fällen das Auskunftsrecht einzuschränken. So kann zukünftig eine Auskunft abgelehnt werden, wenn durch diese die Verfolgung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten gefährdet würde oder wenn Grund zu der Annahme besteht, dass die Auskunft die öffentliche Sicherheit gefährdet. Das entspricht in etwa dem, was bisher rechtlich festgelegt ist.
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Noch ein anderer Punkt wird mit dem neuen Landesgesetz geregelt: Jede Behörde, die Daten über Bürger erhebt, muss laut EU-Verordnung von sich aus darüber dem Betroffenen Auskunft geben – und zugleich auf einen Strauß an Möglichkeiten hinweisen: unter anderem Widerspruchsrecht, Löschungsfristen und Angabe des zuständigen Datenschutzbeauftragten. Mit dem neuen Landesgesetz werden diese Vorgaben, so weit wie möglich, eingeschränkt und abgeschwächt.

Neues Landesgesetz "europarechtswidrig"

Sebastian Lechner (CDU) und Wiebke Osigus (SPD) lobten das eilig gezimmerte Landesgesetz. „Ohne die mit dieser Vorgabe möglichen Einschränkungen hätte in vielen Behörden ab nächster Woche der Stillstand der Rechtspflege gedroht“, sagte Lechner. Allein mit den überhöhten Dokumentationspflichten, wie sie in der EU-Verordnung stehen, könne man Gemeindeverwaltungen lahmlegen. Dem Vorwurf von Belit Onay (Grüne), mit dem Landesgesetz werde die öffentliche Videoüberwachung quasi unbegrenzt möglich, entgegnete Lechner, diese Einschätzung stimme nicht – vielmehr sei das Polizeigesetz hier maßgeblich, das demnächst im Parlament beschlossen werden soll. Jan-Christoph Oetjen (FDP) meinte, das neue Landesgesetz sei „europarechtswidrig“ und mache den Datenschutz zum „zahnlosen Tiger“. So könne die Landesdatenschutzbeauftragte zwar Verstöße in den Behörden rügen und in einigen Teilen dürfe sie sogar Anordnungen verhängen. Aber wenn die Behörden dem nicht folgen, ist ein Bußgeld nicht vorgesehen. Was Polizei und Justiz anbelangt, fehlt es sogar an der Anordnungsbefugnis. Der Grünen-Politiker Onay sieht darin „ein stumpfes Schwert“ der Datenschutzbeauftragten und sieht in den Vorschriften sogar einen „Verfassungsverstoß“. Der AfD-Politiker Christopher Emden stimmt in die Kritik von FDP und Grünen ein. Für ihn ist bezeichnend, dass die Landtagsjuristen auf eine Fülle an handwerklichen Fehlern im Gesetzentwurf verwiesen hatten. Die Grünen hatten deshalb in der gestrigen Plenarsitzung sogar beantragt, das Konzept „zurück an die Ausschüsse“ zu verweisen und auf eine Schlussabstimmung im Parlament zu verzichten. SPD und CDU lehnten das allerdings strikt ab. Aber, so ein klarer Hinweis der SPD-Politikerin Osigus: „Wir sammeln jetzt Erfahrungen mit diesem Gesetz und können es später gegebenenfalls noch nachbessern.“ (kw)
Dieser Artikel erschien in Ausgabe #92.
Klaus Wallbaum
AutorKlaus Wallbaum