Der Vertreter eines unmenschlichen Regimes weilte zwischen Weihnachten und dem 11. Januar in Hannover – und ließ sich in der Spezialklinik INI ärztlich behandeln. Nun streitet der Landtag: War es richtig, dass sich der ehemalige oberste iranische Richter Ayatollah Mahmud Schahrudi ungehindert in Niedersachsens Hauptstadt aufhalten konnte, als Patient von Madjid Samii, der über exzellente Kontakte nach Teheran verfügen soll? Immerhin soll Schahrudi in seiner aktiven Zeit für 2000 Todesurteile verantwortlich gewesen sein, auch gegen eine 13-Jährige, die vergewaltigt worden war und später deshalb wegen „Ehebruchs“ an einem Kran erhängt wurde. Dieser 69-jährige „Todesrichter“ steht für Grausamkeiten – und es heißt, er sei heute einer der einflussreichsten und wichtigsten Leute im Iran.
Die AfD beantragte das Thema für eine aktuelle Debatte im Parlament, die Grünen schoben noch eine „Dringliche Anfrage“ hinterher. Auch in der Koalition von SPD und CDU wurden im Plenum unterschiedliche Betonungen deutlich – allerdings waren sich beide großen Fraktionen im Grundsatz einig, dass der Landesregierung hier kein Vorwurf zu machen sei. Der CDU-Fraktionsvorsitzende Dirk Toepffer nannte Schahrudi „einen Menschenrechtsverletzer übelster Sorte“ und betonte: „Es kann und darf nicht sein, dass Niedersachsen zum Sanatorium für Menschenrechtsverletzer wird“. Ohne Samii namentlich zu nennen, fügte Toepffer hinzu: „Mancher Arzt, der sich um bestimmte Patienten bemüht, sollte sich lieber um die Opfer kümmern.“ In einem Punkt geht der CDU-Fraktionschef auf Konfrontation zu einem hochgestellten niedersächsischen SPD-Politiker, dem Bundesaußenminister Sigmar Gabriel. „Die Abläufe sind irritierend. Schahrudi hätte die Einreise nach Deutschland nie gestattet werden dürfen.“ Toepffer fühlt sich hier, wie er sagt, an den November 2005 erinnert, als schon einmal ein umstrittener Politiker im INI behandelt wurde – der damalige usbekische Innenminister Almatow, der wegen der Ermordung von 700 Aufständischen in seinem Land in die Kritik geriet.
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Die Redner der Sozialdemokraten verzichteten indes darauf, wie Toepffer die Einreise von Schahrudi zu thematisieren. Die Umstände der Visum-Erteilung seien „offenbar nicht mit den niedersächsischen Behörden abgesprochen gewesen und auch ohne deren Kenntnis“ geschehen, meinte Karsten Becker (SPD). Die Polizei hätte außerdem, so fügt er hinzu, nur begrenzten Spielraum gehabt. Die Festnahme Schahrudis sei schon allein deshalb nicht möglich gewesen, betonte Innenminister Boris Pistorius (SPD), weil gegen den früheren iranischen Richter kein Haftbefehl vorgelegen habe – und ein solcher Haftbefehl sei ausschließlich Sache des Generalbundesanwalts gewesen. Dessen Behörde habe zwar am 5. Januar Hinweise auf die Taten Schahrudis bekommen, basierend auf Hinweisen, die die Staatskanzlei am Tag vorher erhalten habe. Aber bis zur späteren Ausreise des prominenten Patienten am 11. Januar hatte die oberste Anklagebehörde in Karlsruhe ihre Ermittlungen nicht abgeschlossen. Mehrfach bekräftigte Pistorius im Landtag auf Nachfragen, dass die Länder ausdrücklich nicht beteiligt werden, wenn das Auswärtige Amt in Berlin über die Erteilung von Einreisegenehmigungen entscheidet.
Die Opposition im Landtag stellt das nicht zufrieden. Die Grünen-Politiker Christian Meyer und Helge Limburg hakten ebenso nach wie die FDP-Abgeordneten Stefan Birkner und Marco Genthe. Wann genau erfuhr die Landesregierung davon, dass Schahrudi plane, sich in Hannover behandeln zu lassen? Die Antwort von Pistorius lautet, dass dies am zweiten Weihnachtsfeiertag geschah, am 26. Dezember. Damals habe das Auswärtige Amt die Staatskanzlei einen Hinweis erhalten, gleichzeitig das Landeskriminalamt vom Bundeskriminalamt. Die Justiz allerdings wurde erst am 4. Januar informiert – nachdem Protestschreiben an die Staatskanzlei gerichtet worden waren. Birkner meint, dass schon nach der ersten Ankündigung am 26. Dezember die Polizei hätte recherchieren können, welche Verbrechen Schahrudi vorgeworfen werden – und dass sie die Justiz schleunigst hätte einschalten müssen, nicht erst am 5. Januar. Schließlich besitze der frühere Richter keinen diplomatischen Status, und die Vorwürfe, das Völkerrecht betreffend, seinen doch erheblich. Pistorius antwortet darauf, dass gegen der prominenten Iraner „kein Anfangsverdacht für Straftaten, die Niedersachsen hätte verfolgen können“ vorgelegen habe. Wäre es dann aber möglich gewesen, dass die Polizei trotzdem ermittelt und dem zuständigen Generalbundesanwalt einen Hinweis gibt? Und hätte die Landesregierung am 10. Januar, als sie dann vom Plan der Ausreise des Patienten für den nächsten Tag erfuhr, nicht handeln und ihn aufhalten müssen – zumal zu diesem Zeitpunkt dann doch schon Vorermittlungen gegen Schahrudi in Karlsruhe gelaufen sind? „Es gab keinen Haftbefehl“, sagte Pistorius im Landtag. Mehrere Fragen in diesem Fall bleiben bestehen. (kw)Dieser Artikel erschien in Ausgabe #17.