
Marco Genthe, früherer FDP-Landtagsabgeordneter, setzt große Hoffnungen in die Arbeit des Landtags-Wahlprüfungsausschusses, der über Einsprüche von Bürgern gegen das Wahlergebnis und die ordnungsgemäße Durchführung der Landtagswahl entscheiden muss. Unter den 22 Eingaben in dieser Sache ist auch eine von Genthe, der Zweifel am ordnungsgemäßen Zustandekommen der AfD-Landesliste äußert. Genthe sagte dem Politikjournal Rundblick: „Eine verfassungswidrig gewählte Fraktion darf der Landtag nicht in seiner Mitte dulden.“ Es wird damit gerechnet, dass der Wahlprüfungsausschuss im ersten Quartal 2023 über die vorgetragenen Beschwerden berät. Gegen die Entscheidung dieses Gremiums wäre dann später eine Klage vor dem Staatsgerichtshof in Bückeburg möglich.


