Mehr Schutz für Daten von Polizisten? Innenausschuss ist sich nicht einig
Die AfD fordert eine Änderung des Bundesmeldegesetzes und fordert, dass generell niemand bei der Meldebehörde Auskunft zu persönlichen Daten von Polizisten und Justizbeamten bekommen darf. Hintergrund ist unter anderem der Angriff von Linksextremisten auf das Haus und die Familie eines Polizisten in Hitzacker im vergangenen Sommer. „Es kann nicht sein, dass Polizisten befürchten müssen, dass sie durch ihre Arbeit als Privatpersonen nicht mehr sicher sind“, sagt der innenpolitische Sprecher der AfD, Jens Ahrends. Eine sogenannte Auskunftssperre beim Melderegister gibt es nach Angaben einer Referentin des Innenministeriums zurzeit nur für bestimmte Personengruppen, etwa für Mitglieder der Spezialeinheiten der Polizei (MEK und SEK). Allerdings könnten auch Einzelpersonen eine Auskunftssperre in Anspruch nehmen, wenn sie oder ihre Dienststelle belegen könnten, dass eine Weitergabe der persönlichen Daten ihre Sicherheit gefährde. Das müsse aber in jedem Einzelfall geprüft werden. Eine pauschale Aufnahme in die Auskunftssperre von bestimmten Berufsgruppen könne nur der Bund per Gesetz regeln. Allerdings gebe es noch den Sicherheitsmechanismus, dass Anfragende beim Meldeamt schon einen gewissen Datensatz wie Name, Adresse und Geburtsdatum der angefragten Person kennen müssten, um überhaupt weitergehende Auskünfte zu erhalten.
Kritische Nachfragen von der CDU gab es wiederum auf die Erklärungen des Referenten aus dem Wirtschaftsministerium zum Auskunftsrecht nach Artikel 39 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG). Denn dieser Paragraf erlaubt es Bürgern, sich bei Behörden nach einem Autokennzeichen zu erkundigen und dann Daten wie Name des Halters, Adresse und Versicherung zu erfahren. So seien angeblich auch die Angreifer im Fall des Polizisten von Hitzacker an die Adresse ihres Opfers gelangt. Auch beim StVG gibt es durch den Paragrafen 41 die Möglichkeit, die Auskunft über bestimmte Personen zu sperren. Ob jemand aber eine Sperre bekommt, entscheidet das Landeskriminalamt. Sebastian Lechner, innenpolitische Sprecher der CDU, kritisierte, dass es keinerlei Verbindung zwischen Melde- und Fahrzeugregister gebe. Wenn im Melderegister eine Auskunftssperre zu einer Person besteht, im Fahrzeugregister aber nicht, so sei es leicht möglich, dass persönliche Daten trotz Sperre in falsche Hände gerieten. Zumal man beim Fahrzeugregister lediglich das Kennzeichen benötige.Dieser Artikel erschien in Ausgabe #180.