Minderheitenrechte: Plötzliche Zweifel bei SPD und CDU an einer Verfassungsänderung
In der Diskussion um die Minderheitenrechte im niedersächsischen Landtag sind Gespräche zwischen Regierung und Opposition ins Stocken geraten. Nach Informationen des Politikjournals Rundblick hatten sich die Parlamentarischen Geschäftsführer von SPD, CDU, Grünen und FDP weitgehend auf eine Änderung der Verfassung verständigt. Dabei war vorgesehen, dass für die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses und die Einreichung einer Normenkontrollklage vor dem Staatsgerichtshof nur noch ein Sechstel statt wie bisher ein Fünftel der Stimmen nötig sein sollte. Für die Aktenvorlage sollten zwei Stimmen im Ausschuss ausreichend sein. Dies hätte die Position von Grünen und FDP gestärkt, die in solchen Fragen nicht mehr von der Zustimmung der AfD im Landtag abhängig gewesen wären. Grüne und FDP kommen im Landtag auf 23 Sitze und damit auf genau ein Sechstel.
Die neue Regelung wäre einer Prüfung des Gesetzgebungs- und Beratungsdienst des Landtags zufolge juristisch einwandfrei. Dennoch wurde sie im Koalitionsausschuss von SPD und CDU gestoppt. Sie stehe zwar im Einklang mit der Verfassung, sei aber rechtspolitisch bedenklich, lautete die Kritik. Es würde sich nicht nur um eine bundesweit einmalige neue Regelung handeln, monieren Skeptiker. Sie befürchten darüber hinaus eine „Lex AfD“. Man könne die Opposition zwar politisch in Gut und Böse trennen, wenn das gewünscht sei, aber nicht juristisch. Genau das sei aber der Hintergrund des gewünschten Quorums. Das werde auch in dem Vorschlag deutlich, die Verfassung zunächst einmal nur für diese Legislaturperiode entsprechend zu ändern. Zudem müsse man neben der Stärkung von Minderheitsrechten auch die Mehrheitsrechte im Auge behalten.
Jetzt sollen die Fraktionschefs eine Lösung finden
Nachdem die Runde der Parlamentarischen Geschäftsführer nicht zu einer Lösung gekommen ist, soll es nun ein Treffen der Fraktionsvorsitzenden geben. Bei SPD und CDU gibt man sich weiter offen für mögliche Lösungen. Als Vorschlag steht immer noch eine im Vertrag dokumentierte Selbstverpflichtung von SPD- und CDU-Fraktion im Raum. Dabei könnten Abgeordnete der Regierungsfraktionen zum Beispiel bei Anträgen auf Akteneinsicht mit der Opposition stimmen, damit diese das entsprechende Quorum erreicht. Bei den kleinen Fraktionen gibt es Zweifel an so einer Lösung. Denn das könnte zum Beispiel bedeuten, dass Abgeordnete der Regierungsfraktionen bei einer Normenkontrollklage gegen die eigene Regierung stimmen müssten. Zudem gehe es dann nicht mehr darum, ob man laut Verfassung im Recht sei oder eben nicht – mit einer freiwilligen Erklärung gerate man in einer Grauzone.
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Sowohl Oppositions- als auch Regierungsfraktionen setzen nun auf weitere Gespräche. „Wir sind der Auffassung, dass Minderheitenrechte eingehalten werden müssen. Die Absenkung des Quorums halten wir deshalb für notwendig und sinnvoll“, macht Helge Limburg, Parlamentarischer Geschäftsführer der Grünen im Landtag, deutlich. Sein Amtskollege von der FDP, Christian Grascha, pflichtet ihm bei: „Wenn wir unsere Aufgabe als Opposition ernsthaft wahrnehmen wollen, brauchen wir dafür auch die nötigen Instrumente.“ Aufgrund der besonderen Zusammensetzung der Opposition in dieser Legislaturperiode sei es wichtig, die Rolle der Minderheiten zu stärken.
Beim neuen Schulgesetz habe man zum ersten Mal die Muskelkraft der Großen Koalition gespürt, nicht allerdings Oppositionsrechte und eine Beteiligung, sagt Julia Willie Hamburg, bildungspolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion. SPD und CDU hätten den Schulgesetzentwurf der FDP im letzten Ausschuss einfach abgelehnt, ohne dass man sich vorher inhaltlich damit befasst habe. „Der Antrag ist einfach weggebügelt worden. So stellen wir uns den Umgang nicht vor“, sagte Hamburg.
Dieser Artikel erschien in Ausgabe #13.