3. Okt. 2017
Inneres

Moratorium hin oder her: Personalpolitik löst misstrauische Anfragen aus

Verwirrung herrscht in Landtagskreisen über die Frage, inwieweit die rot-grüne Landesregierung den jetzigen Mehrheitsfraktionen CDU und FDP ein „Moratorium“ bei Personalentscheidungen zugesagt hatte – oder jedenfalls eine Vorab-Information, wenn wichtige Stellenbesetzungen im Kabinett entschieden werden sollen. Christ- und Freidemokraten hatten dies nach einem Spitzengespräch Anfang August behauptet – und zwar vor dem Hintergrund, dass die rot-grüne Regierung ihre Mehrheit im Parlament eingebüßt und damit die Legitimität für weitreichende Festlegungen verloren habe. Als jetzt mehrere FDP-Abgeordnete offiziell im Landtag noch einmal konkret nachgefragt hatten, bekamen sie eine deutliche Absage: Stephan Weil habe weder ein Moratorium zugesagt, noch ein Verfahren, CDU und FDP beispielsweise vor anstehenden Beförderungen zu informieren. Weil habe „lediglich erklärt, die Bitten der Fraktionsvorsitzenden von CDU und FDP zu prüfen“, heißt es in einer Antwort der Staatskanzlei. Dies sehen die Teilnehmer von Christ- und Freidemokraten, die beim Spitzengespräch Anfang August dabei waren, allerdings anders. Sie reden von einem klaren Versprechen. Lesen Sie auch:   Ob Zusage oder nicht – auf jeden Fall hatte der Chef der Staatskanzlei, Jörg Mielke, später den Fraktionen einen Brief geschrieben und darin angekündigt, letztmalig am 5. September, also rund sechs Wochen vor der Landtagswahl, über wichtige Personalia im Kabinett abstimmen zu lassen. Er bezog sich auf eine übliche Praxis vor Landtagswahlen. Damit nämlich der Spielraum der künftigen Landesregierung nicht zu stark eingeschränkt wird, solle es eine Zurückhaltung in solchen Fragen geben. Das bezog Mielke ausdrücklich auf die Zeit vor der Landtagswahl, also die Phase bis zum 15. Oktober 2017. In den Oppositionsfraktionen von CDU und FDP kursieren nun aber Mutmaßungen, die rot-grüne Landesregierung könne nach der Landtagswahl, also etwa in der Sitzung am 17. Oktober, einige Personalentscheidungen festzurren. Von Mielkes Auskunft gegenüber den Fraktionsvorsitzenden wäre das rein formal gedeckt, da sich diese nur auf den Zeitraum vor dem Wahltermin beziehen. In Regierungskreisen heißt es allerdings, die Vermutungen der Opposition entbehrten jeder Grundlage. Es habe zudem in den vergangenen Monaten keine vermehrten Beförderungen von Personen in der Landesregierung gegeben, die SPD oder Grünen nahestehen. Einziges Kriterium seien Eignung, Befähigung und fachliche Leistung gewesen. In mehreren Ministerien gibt es nun leitende Mitarbeiter, die ihr Führungsamt zunächst nur für eine zweijährige Probezeit übertragen bekommen hatten. Bei ihnen müsste nach Ablauf der Zwei-Jahres-Frist, die in Ausnahmefällen auch verkürzt werden kann, noch einmal eine Entscheidung getroffen werden. Wer sich in der Probezeit bewährt hat, hat einen Rechtsanspruch auf ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit. Betroffen sind nun auch einige leitende Mitarbeiter, davon beispielsweise zwei im Umfeld von Innenminister Boris Pistorius, deren zweijährige Probezeit noch nicht abgelaufen ist. Theoretisch möglich wäre, dass das Kabinett ihnen vorab trotzdem schon die Urkunden für den Lebenszeit-Status verleiht, da mit einer Bestätigung ziemlich sicher zu rechnen ist. Mit Aushändigung der Urkunde wäre die Beförderung rechtswirksam. In der Antwort der Landesregierung auf eine FDP-Anfrage wird von der Staatskanzlei ausdrücklich erklärt, dass derartige Bestätigung-Entscheidungen auf jeden Fall vor dem 15. Oktober von der Landesregierung nicht mehr getroffen werden sollen. Was nun danach geschieht, weckt derzeit allerhand Spekulationen. Daneben gibt es noch Debatten über die Frage, ob Mitarbeiter verbeamtet werden sollen. Ein Fall hat jüngst im Landespersonalausschuss eine Rolle gespielt. Da der Mann, tätig im engeren Umfeld eines Ministers, nicht die ausreichenden beruflichen Abschlüsse vorweisen konnte, gab es von Kommunalvertretern in diesem Ausschuss Widerspruch zu seiner Verbeamtung auf einer höheren Stelle. Die Sache schwelt angeblich bisher noch.
Dieser Artikel erschien in Ausgabe #173.
Martin Brüning
AutorMartin Brüning