27. März 2022
Finanzen

Nachtragshaushalt oder nicht? Noch schweigt der Finanzminister zu Details

Noch regiert die Hoffnung – dass der russische Angriffskrieg auf die Ukraine möglichst bald endet, die Flüchtlingsströme abebben und die Menschen, die schon bei uns sind, schnell wieder in ihre Heimat zurückkehren wollen. Da aber die Kriegshandlung immer weiter geht, deutet derzeit wenig auf einen solchen Verlauf hin. Es könnte schlimmer kommen. Damit muss sich auch Niedersachsen auf die härtere Variante einstellen: Für viele Flüchtlinge müssen Unterkünfte geschaffen werden, zunächst Sammelunterkünfte und dann dauerhafte Wohnungen. Die Kinder müssen in den Kindergärten betreut und in den Schulen unterrichtet werden. Die Erwachsenen, es sind vorwiegend Frauen, Mütter und ältere Menschen, müssen für Tätigkeiten geschult werden. Die Wirtschaft muss einen Ausgleich für die Handelseinbußen bekommen – und der Staat muss sein Entlastungspaket finanzieren.

Grünen-Finanzexperte Gerald Heer. | Foto: Sven Brauers

Nun hat der Grünen-Finanzexperte Gerald Heere einen Plan entwickelt, wie schon mal rechtzeitig die Vorsorge für die fälligen Ausgaben organisiert werden kann. Die Grünen schlagen die Bildung eines Sondervermögens im Landeshaushalt vor. Damit könnten sämtliche Ausgaben für Kriegsfolgen und Flüchtlingsbetreuung, auch für nötige Investitionen beim Ausbau von LNG-Terminals, in einen Sondertopf gebucht werden. Alle kriegsbedingten Zahlungsverpflichtungen des Landes könnten aus diesem Topf finanziert werden, ohne dass dabei einzelne spezielle Ausgabentitel detailgenau definiert werden müssten. Dieses Sondervermögen könnte auch über mehrere Jahre verwaltet werden, wäre also nicht an das Jährlichkeitsprinzip des Landesetats gebunden. Das Land hat bereits Erfahrungen mit mehreren Sondervermögen – zur Digitalisierung, zum Umbau der Universitätsmedizin in Göttingen und Hannover und zur Bewältigung der Corona-Krise. Bisher war von den Oppositionsparteien FDP und Grünen immer kritisiert worden, diese Sondervermögen verstießen gegen elementare parlamentarische Prinzipien, da die Ausgaben anders als beim Haushaltsplan des Landes nicht detailliert festgelegt, sondern nur der Umfang des ganzen Topfes definiert wird.

Der Grünen-Politiker Heere schlägt nun vor, Finanzminister Reinhold Hilbers solle fünf Milliarden Euro an neuen Schulden aufnehmen und damit zügig die nötigsten Schritte starten. Die Schuldenbremse verbiete zwar eine Neuverschuldung, doch hier komme die Ausnahmebestimmung zum Tragen: Es herrsche eine „außergewöhnliche Notsituation, die sich der Kontrolle des Staates entzieht und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigt“. Finanzminister Reinhold Hilbers sagte kürzlich im Landtag, er bezweifele sehr stark, dass diese Rechtfertigung juristisch greifen kann, denn bei der Notsituation, die sich „der Kontrolle des Staates entzieht“, sind eher Naturkatastrophen gemeint. Im konkreten Fall des russischen Angriffskrieges gebe es ja staatliche Handlungsmöglichkeiten wie Handelsembargos, Ausrüstung der Streitkräfte oder die Veränderung von Rohstoffeinfuhren. Staatliche Kontrolle bestehe also weiterhin.

Quelle: Niedersächsisches Finanzministerium

Hilbers meinte, die Grünen scheuten die Entscheidung darüber, für welche Aufgaben sie Priorität einräumen wollten und welche anderen dann nachrangig seien. Mit der Empfehlung einer Schuldenaufnahme sei die Entscheidung verbunden, den kommenden Generationen die Lasten aufzubürden. Gleichzeitig sagte der Finanzminister, für den Katastrophenschutz und die Unabhängigkeit der Energieversorgung müssten in Zukunft mehr Mittel bereitgestellt werden. Wie viel das sein wird und auf welchem Weg er das machen will, ließ Hilbers offen. Das gilt auch für die Frage, ob dafür Umschichtungen im Landeshaushalt reichen können oder ein Nachtragshaushaltsplan auf den Weg gebracht werden soll. Über einen Nachtragsetat könnten beispielsweise nicht ausgegebene Gelder aus dem Corona-Sondervermögen entnommen und für die Kriegsfolgen bereitgestellt werden. Ein Nachtragsetat könnte sich auch aufdrängen, falls der Bund sein Entlastungspaket (Sonderzahlung von 300 Euro, Energiepreissenkung, ÖPNV-Entlastung) auch auf die Länder abwälzen sollte.

Bisher haben sowohl Ministerpräsident Stephan Weil, als auch sein Stellvertreter Bernd Althusmann und Finanzminister Reinhold Hilbers auf Hinweise zur möglichen Höhe der „Kriegsfolgekosten“ für das Land Niedersachsen verzichtet. Der CDU-Finanzpolitiker Ulf Thiele erklärte, im laufenden Doppeletat 2022/2023 seien gut eine Milliarde Euro für die Unterbringung von Flüchtlingen und für die Landesaufnahmelager gebucht. Dieses Geld dürfte laut Thiele nach derzeitiger Einschätzung ausreichen. Daneben sei aber der Bund für Hilfen an die Länder gefordert, die Gespräche darüber würden noch laufen. Nach Thieles Ansicht können die Lasten für die Unternehmen wegen der explodierenden Energiekosten nicht von einem Sondervermögen des Landes abgedeckt werden – der einzige Weg dafür sei die Verminderung der Steuer- und Abgabenlast für den Energieverbrauch, und dies müsse der Bundestag beschließen. Grünen-Sprecher Heere meinte, aus dem Sondervermögen könne man Unternehmen fördern, die von fossilen Brennstoffen wegkommen, den Stromverbrauch drosseln und auf erneuerbare Energien umsteigen wollen.

Dieser Artikel erschien am 28.3.2022 in Ausgabe #058.
Klaus Wallbaum
AutorKlaus Wallbaum