10. Nov. 2020
Umwelt

Neue Bauordnung: Städte sehen Streitthema

Die geplante Änderung der Bauordnung, mit der die niedersächsische SPD/CDU-Koalition den Wohnungsbau im Lande beschleunigen will, stößt auf einige Vorbehalte der Kommunalverbände. Bei einer Anhörung im Umweltausschuss des Landtags erklärte der Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Städtetages (NST), Jan Arning, die in der Novelle der Bauordnung vorgesehene „vereinfachte Planung von Mobilfunkmasten“ solle bitte ergänzt werden: „Die Behörden sollten verpflichtet werden, vor dem Bau eine Abwägung mit den Interessen etwa der Nachbarn vorzunehmen.“ Die bisherige Vorschrift erlaube es, solche Masten auch bei knappen Grenzabständen zu anderen Grundstücken zu errichten. Das sei zwar einerseits zu begrüßen, weil in vielen Gegenden nur über solche Masten ein hochmodernes Mobilfunkangebot gewährleistet werden könne. Auf der anderen Seite aber dürfe der Nachbarschaftsschutz nicht ausgeklammert werden: „Ein solcher Masten kann zehn Meter hoch sein. Wenn er dann noch auf einem zehn Meter hohen Gebäude steht, sind schon 20 Meter erreicht. Das ist nicht wenig“, betonte Arning und fügte hinzu: „Wenn diese Vorschrift so kommt, sehe ich erhebliche Nachbarschaftskonflikte auf diese Wohngebiete zukommen.“ Heute will der Landtag das Gesetz endgültig beschließen.

Die Kommunen haben noch andere Wünsche zur Änderung der Bauvorschriften:

Mobile Funkanlagen: Nach dem Entwurf der Koalition sollen bewegliche Funkmasten auch ohne Genehmigung bis zu zwei Jahre aufgestellt werden können. Arning weist darauf hin, dass dies ein sehr langer Zeitraum ist. Vereinfachte Baugenehmigung: Die sogenannte „Typenregelung“, die in der Bauordnung berücksichtigt werden soll, wird von den Kommunalverbänden begrüßt. Damit ist gemeint, dass bestimmte wiederkehrende Baupläne für Häuser in Typen eingeordnet werden, die dann insgesamt oder in Teilen mehrfach verwendet werden. Nun soll es möglich werden, solche Vereinfachungen auch über einfachere Baugenehmigungen in Gang zu setzen.
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Kampf um die Stellplätze: In der Debatte darüber, ob die Pflicht zum Nachweis von Auto-Stellplätzen bei Neubauten entfallen soll, argumentieren die kommunalen Spitzenverbände vorsichtig. Arning sagte, die Kommunen hätten jetzt schon ziemlich viele Freiheiten, bei ihren Baugenehmigungen in Einzelfällen von der Nachweispflicht abweichen zu können. Dieses Instrumentarium reiche aus. Dass im Entwurf der Koalition für die neue Bauordnung der Verzicht auf diese Nachweispflicht bisher nicht klar enthalten sei, stimme die Kommunen zuversichtlich. Miriam Staudte (Grüne) betonte allerdings, dass in vielen Städten die Menschen schon jetzt auf das Auto verzichteten und daher zu überlegen sei, ob man nicht allmählich von den Stellplatz-Nachweispflichten abweichen solle. Widerspruch kam von Arning: „In vielen mittelgroßen Städten haben wir derzeit ein Problem mit fehlenden Parkplätzen. Das liegt auch daran, dass dort das Angebot an ÖPNV noch nicht so gut ausgebaut ist.“ Joachim Schwind, Geschäftsführer des Landkreistages, meinte: „Wir werden auch in Zukunft Parkplätze in der Nähe der Übernachtungsstätten benötigen – selbst dann, wenn den Fuhrpark auf E-Autos umgestellt wird. Dann brauchen wir Ladekapazitäten in der Nähe der Wohnungen.“ Baulücken: Die Kommunen wünschen sich eine genauere Definition der Baulücken, die nach den Plänen der neuen Bauordnung einfacher und rascher wieder bebaut werden sollen. Man solle die Größe und die Bedingungen festschreiben – und verhindern, dass jemand sein altes Haus nur deshalb abreißen lässt, weil er dann ein neues unkomplizierter errichten kann. Bau-Assessoren: Aus den Vorgaben des Landes lesen die Kommunalverbände ab, dass das Land auf besonders ausgebildete Bau-Assessoren an bestimmten Stellen in der Verwaltung der Städte pocht. Arning meint, das Land habe nun zwei Möglichkeiten – entweder es stelle im Haushalt für 2021 mehr Geld bereit, damit mehr Bau-Assessoren ausgebildet werden können. Oder aber, wenn man das nicht wolle, sollten die Vorschriften vereinfacht werden, sodass auch solche Bewerber ausreichen, die einen Hochschulabschluss in Architektur oder Bauingenieurwesen haben.
Dieser Artikel erschien in Ausgabe #201.
Niklas Kleinwächter
AutorNiklas Kleinwächter