7. Aug. 2015
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Neue Lehramtsausbildung ab dem kommenden Wintersemester

(rb) Hannover. Unter neuen Vorzeichen werden Lehramtsstudierende in Niedersachsen ab dem kommenden Wintersemester – es beginnt am 15. Oktober dieses Jahres – ausgebildet. Das Kabinett hat jetzt auf Vorschlag des Kultusministeriums Änderungen in der Verordnung über Masterabschlüsse für Lehrämter in Niedersachsen (Nds. MasterVO-Lehr) zugestimmt und den Verordnungsentwurf zur Verbandsbeteiligung freigegeben. Neben einer stärkeren Vermittlung von Berufsorientierung, Deutsch als Zweit- und als Bildungssprache, interkultureller Kompetenz sowie dem Umgang mit Heterogenität und Inklusion werden künftig auch die Grundlagen der Förderdiagnostik Bestandteil der Basiskompetenzen sein, die Lehramtsstudierende in allen Studiengängen zwingend erwerben müssen. Damit werde die Ausbildung künftig stärker an die aktuellen schulpolitischen Entwicklungen angepasst, betont Kultusministerin Frauke Heiligenstadt. Für das Gelingen der inklusiven Schule sei es notwendig, Wissen breiter zu streuen und alle zukünftigen Lehrer/innen mit grundlegenden Kenntnissen zu unterstützen. Die Universitäten hätten sich bereits auf den Weg gemacht und Studieninhalte aus den Bereichen Migration, Integration und Inklusion in entsprechende Module des Lehrangebots der Studiengänge integriert, die kontinuierlich weiterentwickelt würden. Dazu gehöre nicht nur das gemeinsame Lernen in der inklusiven Schule, sondern auch, das Unterrichtsfach „Islamische Religion“ als grundständig studierbares Unterrichtsfach in den Fächerkanon der Lehrämter an Grundschulen, an Haupt- und Realschulen, an Gymnasien und berufsbildenden Schulen aufzunehmen. Bisher wird in Niedersachsen lediglich ein Ergänzungsstudium angeboten, mit dem Lehrer/innen für Grund-, Haupt- und Realschulen ihre bereits erworbene Lehrbefähigung um das Fach „Islamischer Religionsunterricht" erweitern können. Ab dem Wintersemester 2015/2016 wird das Fach auch im Masterstudiengang an der Universität Osnabrück angeboten – zunächst nur für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen. Die erforderlichen Studienangebote werden vom dortigen Institut für Islamische Theologie sukzessive aufgebaut und betreut. Die Möglichkeit, Islamische Religionspädagogik künftig auch grundständig studieren zu können, werde zudem die Hürde für Lehrkräfte senken, eine solche Ausbildung aufzunehmen, hofft die Ministerin. Die Weichen für die Anpassung des Lehramts an aktuelle Erfordernisse seien bereits von der Vorgängerregierung gestellt worden. „Es ist gut, dass dies jetzt endlich in einer neuen Verordnung nachempfunden wird“, meint der Schulexperte der CDU-Landtagsfraktion, Kai Seefried.
Dieser Artikel erschien in Ausgabe #150.
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