9. Apr. 2019
Soziales

Niedersachsen kurbelt den Wohnungsbau an, will aber Ghettobildung unbedingt vermeiden

Niedersachsens Umwelt- und Bauminister Olaf Lies, Heiner Pott vom Verband der Wohnungswirtschaft (vdw) und Randolph Fries vom Mieterbund haben am Dienstag mehr Details zum Neustart des staatlich geförderten Wohnungsbaus in Niedersachsen verkündet. Das Land stellt aktuell zusätzlich 400 Millionen Euro zur Verfügung, das Geld fließt ergänzend zu den jährlichen Summen von 96 Millionen Euro (vom Bund für Niedersachsen) und 20 Millionen Euro (vom Land). [caption id="attachment_35090" align="alignnone" width="780"] Beim Wohnungsbau dürfen die Fehler der 1970er-Jahre nicht wiederholt werden. - Foto: Calado[/caption]   Nach den Worten von Pott leitet dieser Beschluss der Großen Koalition eine „Kehrtwende“ ein, könne aber nur ein erster Schritt sein auf dem Weg zu „40.000 bezahlbaren Wohnungen bis zum Jahr 2030“. Pro Jahr sollten 4000 neue geförderte Wohnungen hinzukommen. Langfristig müsse „mehr als eine Milliarde Euro“ investiert werden, betont der vdw-Verbandsdirektor. Das Problem wachse, weil seit Jahren immer mehr Sozialwohnungen aus der Sozialbindung herausfallen. Gegenwärtig habe man noch 75.000 Sozialwohnungen, in fünf Jahren sinke die Zahl auf 40.000. Wie nun genau die Landesförderung aussehen soll, wird demnächst in den „Förderrichtlinien“ festgeschrieben werden, die vermutlich im Sommer in Kraft treten. Diese waren zwischen Umwelt- und Finanzministerium über Monate strittig. Bisher zeichnet sich im Vorentwurf ab, dass eine Wohnung als bezahlbar gilt, wenn man für die Miete nicht mehr als 30 Prozent seines Haushaltseinkommens aufwenden muss. Als eine Einkommens-Obergrenze soll beim Anspruch auf eine Sozialwohnung angeblich ein Jahres-Nettoeinkommen von rund 30.000 Euro (für ein Paar mit Kind) angepeilt werden. Ein Maximum wird für die Quadratmeter-Miete ins Auge gefasst.

Man schaut auf die Landkarte und ermittelt, in welchen Gegenden es Bedarf an günstigen Wohnungen gibt und wer als Bauherr in Betracht kommt, dann findet man auch einen, der es machen kann.


Der Bauherr, der staatliche Förderung haben will, soll in Ballungszentren höchstens 6,10 Euro je Quadratmeter verlangen dürfen, in dünner besiedelten Gegenden 5,70 Euro. Sonderregeln sind offenbar als zweite Stufe für jene geplant, die 7,50 Euro verlangen wollen. Die klassische Förderung von Zins-Zuschüssen hat momentan wenig Sinn, deshalb wird über Tilgungsnachlässe nachgedacht und darüber, die Basis der förderungswürdigen Kosten zu vergrößern. Wie Lies betonte, will man allerdings „die Fehler der siebziger Jahre vermeiden“ und nicht neue Häuserblocks errichten, in denen sich dann nur oder überwiegend Sozialwohnungen befinden. In solchen Fällen sind bisher oft soziale Konflikte und Leerstände die Folge gewesen. Damit die „Durchmischung“ von Wohngebieten in unterschiedlichen Preissegmenten gelinge, sollen Bauherrn auch vorhandene ältere Wohnungen als Sozialwohnungen widmen und dort die Mieten deckeln könne. Die von ihnen gleichzeitig errichteten Neubauten müssten dann keine so strenge Sozialbindung haben. Das ist die sogenannte „mittelbare Belegung“. Das Ziel sei darüber hinaus, so betont Lies, die Sozialbindung nicht wie bisher nach wenigen Jahren wegfallen zu lassen, sondern möglichst 35 Jahre lang zu erhalten.

Regierung lehnt Landes-Wohnungsbaugesellschaft ab

Pott erklärte, man brauche „mehr Flexibilität“, geringere Bauauflagen, die Abkehr von der Autostellplatz-Pflicht und auch die Möglichkeit, Ein-Personen-Wohnungen mit maximal 45 Quadratmeter Fläche (statt bisher 50) anzubieten. Dies alles könne das Land im Verbund mit den kommunalen Wohnungsgesellschaften und -genossenschaften, teilweise auch mit Privatinvestoren leisten. „Man schaut auf die Landkarte und ermittelt, in welchen Gegenden es Bedarf an günstigen Wohnungen gibt und wer als Bauherr in Betracht kommt“, sagt der vdw-Verbandsdirektor, „dann findet man auch einen, der es machen kann“.
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Lies hingegen schließt nicht aus, auch die Niedersächsische Land-Gesellschaft (NLG) einzubeziehen oder in einer späteren zweiten Stufe „das Land stärker in die Verantwortung zu nehmen“. Von Seiten der Grünen und des DGB wird nach einer Landes-Wohnungsbaugesellschaft gerufen, die Landesregierung hält das bisher aber nicht für nötig. Lies und Pott betonten, „bei einem günstigen Verlauf“ könne man mit den jetzt zusätzlich fließenden 400 Millionen Euro „bis 2023 bis zu 1,7 Milliarden Euro für den geförderten Wohnungsbau mobilisieren“. Allerdings kommt das Programm zu einer Zeit, da die Bauwirtschaft schon ausgelastet ist und auch der Wohnungsbau (allerdings vorwiegend für höhere Preissegmente) kräftig floriert. Allein 2018 wurden in Niedersachsen 30.000 Baugenehmigungen ausgesprochen, davon die Hälfte für Ein- und Zweifamilienhäuser.
Dieser Artikel erschien in Ausgabe #068.
Niklas Kleinwächter
AutorNiklas Kleinwächter