21. Nov. 2023
Landwirtschaft

Nutzt die längere Glyphosat-Zulassung auch den Landwirten in Deutschland?

Wenn man sich auf eine Ausfahrt zubewegt, aber nicht entscheiden kann, wohin es gehen soll, dann fährt man eben einfach weiter geradeaus. So geschieht es gerade in der Europäischen Union mit der Zulassung für den Unkrautbekämpfer Glyphosat. Die EU-Kommission hat in der vergangenen Woche angekündigt, die Zulassung um weitere zehn Jahre verlängern zu wollen.

Ein Traktor sprüht Pflanzenschutzmittel auf einem Feld aus. Mehrere tausend Tonnen Glyphosat werden jährlich in Deutschland eingesetzt. | Foto: Getty Images/Bim

Für Irritation sorgt diese Entscheidung, weil sowohl im zuständigen Ständigen Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebens- und Futtermittel als auch im Berufungsausschuss viele Mitgliedstaaten gegen die Verlängerung gestimmt hatten. Aber eben nicht ausreichend viele. Um in der EU etwas verändern zu können, braucht es in der Regel eine qualifizierte Mehrheit, so auch hier. Das bedeutet, dass nicht nur 55 Prozent der Mitgliedstaaten zustimmen müssen. Diese Staaten müssen zudem auch mindestens 65 Prozent der gesamten EU-Bevölkerung vertreten. Das aber war nun nicht der Fall. Weil es weder eine Mehrheit gegen eine Verlängerung der Zulassung noch dafür gegeben hat, fiel die Zuständigkeit auf die Kommission zurück, die bis zum 15. Dezember hätte entscheiden müssen. An diesem Datum läuft die geltende Genehmigung aus.

Glyphosat wurde seit der zweiten Hälfte der 1970er Jahre von Monsanto als Wirkstoff unter dem Namen Roundup zur Unkrautbekämpfung auf den Markt gebracht | Foto: GettyImages/Ekaterina79

Dass es in der EU zu dieser Pattsituation gekommen ist, liegt maßgeblich auch am deutschen Abstimmungsverhalten, das einmal mehr von Uneinigkeit in der Ampel-Koalition gekennzeichnet gewesen ist. Deutschland hat der Genehmigung von Glyphosat nicht zugestimmt – aber auch nicht dagegen votiert. Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne) machte keinen Hehl daraus, dass er diesen Schritt für falsch hält. „Wir haben in Brüssel wiederholt klargemacht, wie entscheidend es ist, das Artensterben in Europa ernst zu nehmen. Deutschland hat der erneuten Genehmigung von Glyphosat deshalb nicht zugestimmt“, erklärte er am Donnerstag und schob sogleich wie ein Schuldbekenntnis nach: „Zur Wahrheit gehört: Ich hätte gerne gemäß unserer Koalitionsvereinbarung mit einem klaren ‚Nein‘ gestimmt. Auch wenn es wie eine Ablehnung gewertet wird: Mein Ministerium musste sich letztlich in Brüssel enthalten, weil es im Bundeskabinett keine gemeinsame Position gab.“

In Erklärungsnot: Bundeswirtschaftsminister Cem Özdemir. | Foto: BMEL/Thomas Trutschel/Phototek

Sein Ministerium werde nun „sehr genau prüfen, was aus der Entscheidung der Kommission folgt und welche nationalen Handlungsmöglichkeiten wir haben, um den Koalitionsvertrag so weit wie möglich umzusetzen.“ Dort heißt es explizit: „Wir nehmen Glyphosat bis Ende 2023 vom Markt.“ Dass es im Kabinett trotzdem keine gemeinsame Position gab, lag an der Haltung der FDP. Entsprechend anders bewertete deshalb Gero Hocker, Vize-Landesvorsitzender der FDP Niedersachsen und Agrarpolitiker im Bundestag, die Entscheidung in Brüssel. „Dass die EU-Kommission die Zulassung von Glyphosat um zehn Jahre verlängert, ist ein Sieg für Umweltschutz und Landwirtschaft. Die klare Haltung der FDP und die daraus resultierende Enthaltung Deutschlands in der EU war ein starkes Signal an die übrigen Mitgliedstaaten und hat der Kommission erst den notwendigen Spielraum eröffnet“, feierte der Abgeordnete aus der Region Osterholz-Verden seinen Erfolg.

Gero Hocker | Foto: FDP

In der niedersächsischen Landesregierung steht man allerdings – wenig überraschend – der Beurteilung des Bundeslandwirtschaftsministers näher. Niedersachsens Agrarministerin Miriam Staudte (Grüne) bezeichnete die Entscheidung der EU-Kommission als großen Rückschritt und sprach von einem „Vertrauensbruch gegenüber den Naturschutzverbänden und der Mehrheit der Gesellschaft.“ In ihrem Statement vom Donnerstag verweist Staudte auf die Weltgesundheitsorganisation WHO, die Glyphosat als „wahrscheinlich krebserregend“ eingestuft habe, sowie auf mehrere Gerichtsurteile zugunsten Geschädigter. „Ich würde mir wünschen, dass unabhängige Studien im Entscheidungsprozess stärker berücksichtigt werden als Herstellerstudien und dass wir eine Struktur aufbauen, die insgesamt transparenter ist“, erklärte Staudte und kündigte an, den neuen Rechtsrahmen nun genau überprüfen lassen zu wollen.

Niedersachsens Agrarministerin Miriam Staudte sieht die Glyphosat-Entscheidung der EU äußerst kritisch. | Foto: ML/Timo Jaworr

Mit diesen Einlassungen provozierte Staudte allerdings Widerspruch aus der Landtags-Opposition. Marco Mohrmann, agrarpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion, wirft der Ministerin vor, mit ihren Äußerungen den Eindruck zu erwecken, die EU-Kommission würde unabhängige Studien nicht berücksichtigen. „Solche Behauptungen untergraben das Vertrauen der Menschen in die Institutionen“, erklärte Mohrmann. Die europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) sei nach Sichtung von mehr als 16.000 veröffentlichten Studien eindeutig zu dem Schluss gekommen, dass die Verwendung von Glyphosat in der Landwirtschaft sicher ist, sagte der CDU-Politiker und rügte: „Wenn Politik die Wissenschaft nicht akzeptiert, weil es nicht ins eigene Weltbild passt, wird dem Populismus Tür und Tor geöffnet.“ Ähnlich deutliche Worte wählte auch FDP-Mann Hocker: „Die vorgeschobene Kritik am Entscheidungsprozess durch die niedersächsische Landwirtschaftsministerin Staudte resultiert daraus, dass die Entscheidung wissenschaftsbasiert begründet ist und grüner Ideologie entgegensteht.“

Beide Politiker sowohl von CDU als auch von FDP richten den Blick nun gen Berlin, wo Özdemir ihrer Ansicht nach eine fachgerechte Anwendung des Herbizids zulassen und ein entsprechendes Anwendungsverbot zurücknehmen solle. In einem Internet-Video schloss Mohrmann seine Ausführungen mit diesem Appell: „Ich erwarte von der deutschen Bundesregierung, dass sie alles tut, dass Wettbewerbsnachteile für deutsche Landwirte unterbunden werden, und dass diese Verlängerung selbstverständlich auch für Landwirte in Deutschland gelten muss und wir unseren Beitrag zur Lebensmittelsicherheit leisten können. Denn vernünftige Produktion, Artenvielfalt, Biodiversität gehen auch nebeneinander, wenn wir technologieoffen rangehen, klug miteinander umgehen und uns auf die Wissenschaft verlassen.“

Wie aber geht es nun weiter? Tatsächlich erteilt die EU-Kommission die Zulassung nicht uneingeschränkt, sondern knüpft sie an Bedingungen und Einschränkungen. Es gibt also eine Hintertür. So wird verboten, Glyphosat dafür zu verwenden, den Boden vor der Ernte auszutrocknen. Zudem werden die Anwender verpflichtet, Organismen, die nicht bekämpft werden sollen, aktiv zu schützen. Außerdem bleibt es potenziell den Mitgliedstaaten überlassen, Pflanzenschutzmitteln, die Glyphosat enthalten, trotzdem die Zulassung zu verweigern, „wenn sie dies aufgrund der Ergebnisse von Risikobewertungen für erforderlich halten, insbesondere im Hinblick auf den Schutz der biologischen Vielfalt.“



In Deutschland gibt es diese Möglichkeit sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene. Ob davon allerdings Gebrauch gemacht wird, hängt von vielen, nicht zuletzt politischen Faktoren ab. Denn ein Verbot könnte natürlich zu Wettbewerbsnachteilen für die hiesigen Landwirte führen. Nach den regionalen Ausnahmemöglichkeiten gefragt, erklärte eine Sprecherin des niedersächsischen Agrarministeriums in der Landespressekonferenz, dass nach ihrem Dafürhalten eine bundeseinheitliche Lösung anzustreben sei.

Die Zuständigkeit für Zulassungsfragen von Glyphosat in Deutschland liegt beim Bund, präzisierte das Ministerium auf Rundblick-Nachfrage. Inwieweit Möglichkeiten rechtskonformer landeseigener Regelungen bestehen, könne noch nicht abschließend beurteilt werden, weil zunächst der Rahmen auf Bundesebene feststehen müsse. Ergänzend verwies man allerdings auf nationale Verbote, die bereits gerichtlich gekippt worden seien, etwa in Luxemburg. Erst Ende März hatte dort der Verwaltungsgerichtshof das nationale Glyphosatverbot wieder aufgehoben. Dabei hatte das Gericht explizit auf die EU-weite Zulassung verwiesen, gemäß der Maxime: Was sonst überall erlaubt ist, kann für Luxemburg nicht schlecht sein. Ein nationaler Alleingang stünde also auch unter keinem guten Stern.

In Niedersachsen zeichnet sich derweil ein pragmatischer Umgang mit der Zukunft des Unkrautbekämpfers ab. Hatte Agrarministerin Staudte nur Kritik an der Brüsseler Entscheidung formuliert, verwies Niedersachsens Umweltminister Christian Meyer zusätzlich noch auf eine landeseigene Strategie. Jetzt komme es darauf an, „etwa Fließgewässer vor dem Eintrag von Glyphosat effektiv zu schützen“, erklärte Meyer und verwies auf die Absprachen im „niedersächsischen Weg“. Die dort verabredeten Schritte für eine „naturverträglichere und artenschonende Landbewirtschaftung“ müssten nun umso konsequenter umgesetzt werden, bekräftigte der Minister.

Umweltminister Christian Meyer und Agrarministerin Miriam Staudte wollen beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln am niedersächsischen Weg festhalten. | Foto: MU

Wegweisend soll dafür die „Pflanzenschutz-Reduktionsstrategie“ sein, die noch unter der vorigen rot-schwarzen Landesregierung gemeinsam mit dem Nabu und dem BUND sowie der Landwirtschaftskammer und dem Landvolk ausgehandelt und dann im Februar von Staudte und Meyer vorgestellt worden war. Festgehalten hat man dort das Ziel, bis 2030 den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln um 25 Prozent zu verringern. Zu Glyphosat verweist das Papier allerdings lediglich auf die Pläne der Bundesregierung, den Einsatz zuerst stark einzuschränken und schließlich ab dem kommenden Jahr verbieten zu wollen. Hält Özdemir nun trotz der Entscheidung der EU-Kommission an diesem Vorhaben fest und kann es gegen die FDP im Kabinett umsetzen, ist der Aufstand der Landwirtschaft wohl programmiert.


Dieser Artikel erschien am 21.11.2023 in Ausgabe #202.
Niklas Kleinwächter
AutorNiklas Kleinwächter