Prof. Volker Boehme-Neßler, Verfassungsrechtler aus Oldenburg, hat sich kritisch mit dem Verhalten des Landgerichts Osnabrück auseinandergesetzt. In einem Mordprozess gegen einen 20-jährigen Angeklagten hatte das Landgericht die Öffentlichkeit ausgeschlossen und erklärt, zu näheren Umständen wie auch zum Urteil keine Auskünfte geben zu wollen.
Boehme-Neßler sagte im NDR, zum Rechtsstaat gehöre auch die Öffentlichkeit solcher Gerichtsverfahren. Das Vertrauen in die unabhängige Justiz könne nur durch weitgehende Transparenz gestärkt werden, also die Möglichkeit, die Arbeit der Richter beurteilen zu können. Dazu sei die Pressefreiheit elementar, also die Chance für Journalisten, Gerichtsverfahren zu besuchen. Verständlich sei es, wenn man bei minderjährigen Tätern die Öffentlichkeit aus dem Verfahren heraushalte. Dann aber könne es eine Variante sein, nach Abschluss eines nicht-öffentlich tagenden Verfahrens über die Ergebnisse zu unterrichten.


