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Im Detail aber herrschen Zweifel, ob man das so tun kann. Christian Grascha (FDP) meint, die Kreditaufnahme in einer Notlage müsse zielgerichtet dazu geschehen, diese Notlage auch wieder zu beenden. Er habe aber den Eindruck, dass mit den 8,8 Milliarden Euro an neuen Schulden auch viele Schritte finanziert werden sollten, die „unter dem Deckmantel der Corona-Pandemie“ mitgeliefert wurden, obwohl sie mit der Pandemie-Bekämpfung gar nichts zu tun hätten. Die geplanten Anschaffung von 750 neuen Polizeiautos zähle dazu. Daneben werde aber eine Rücklage von 600 Millionen Euro gar nicht angetastet, und die pauschale Kürzungsauflage für alle Ministerien von 240 Millionen Euro für 2020 werde nur zur Hälfte konkret schon den Ressorts aufgelegt. Da ein großer Betrag der neuen Schulden in ein Corona-Sondervermögen (zur relativ selbstständigen Verwaltung der Regierung) geschoben werden soll, erschwere auch das die parlamentarische Kontrolle – ein zusätzliches Argument gegen die Verfassungsmäßigkeit des Nachtragsetats. https://www.youtube.com/watch?v=nsm0mlQ-Eug Peer Lilienthal (AfD) sieht es ähnlich: „Ich stelle in Frage, dass man die Förderung von E-Autos, die energetische Sanierung von Uni-Bauten und den Bau von Radwegen mit Notlagenkrediten zur Pandemie-Bekämpfung bezahlen darf.“ Stefan Wenzel (Grüne) zielte mit seiner Kritik in eine andere Richtung als FDP und AfD: Er bezweifele, sagte Wenzel, ob schon ausreichend Klarheit bestehe über die Finanzlage von Unternehmen wie der Messe AG, an denen das Land beteiligt ist. Gleiches gelte für Volkswagen und auch für die Unterfinanzierung der Hochschulmedizin. Es könne also sein, noch mehr an Hilfe leisten zu müssen.
Finanzministerium rechtfertigt Vorgehen
Die Leiterin der Haushaltsabteilung im Finanzministerium, Martina Wethkamp, rechtfertigte das Vorgehen der Regierung: Von den neuen Schulden fließen etwa 5 Milliarden zum Ausgleich der Steuerausfälle bei Land und Kommunen, 2,6 Milliarden Euro an Hilfen für Wirtschaft, Kultur und Soziales und 630 Millionen für die Stabilisierung des Gesundheitssystems. Eigentlich hätten von den neuen Schulden 3,5 Milliarden Euro mit der Konjunkturkrise begründet werden sollen. Da aber laut Gesetz dieser Teil auf 5 Prozent der Steuereinnahmen beschränkt ist, also 1,4 Milliarden Euro, muss der größte Teil der neuen Schulden – 6,3 Milliarden Euro – mit der „Notlage“ gerechtfertigt werden.
Laut Wethkamp ist das auch juristisch einwandfrei möglich. Die Steuerausfälle seien derart dramatisch, dass ohne einen Ausgleich „die Handlungsfähigkeit des Staates gefährdet“ wäre. Natürlich sei die Regierung gefordert, vorher alle möglichen Kürzungen vorzunehmen, aber „dies heißt nicht, auf jede andere politische Zielsetzung zu verzichten“. Da die Wirtschaft wieder gestärkt und auch „nachhaltig erhalten“ werden müsse, seien neue Ausgaben für den Klimaschutz auch mit dieser Notlagen-Finanzierung sinnvoll und angebracht.
Frauke Heiligenstadt (SPD) und Ulf Thiele (CDU) unterstützten Wethkamps Argumentation. Thiele sagte, die wegfallenden Steuereinnahmen würden ohne neue Kredite bewirken, dass „die Leistungsfähigkeit der Regierung gefährdet“ wäre und die Situation im Lande „nicht mehr beherrschbar“ wäre. Kein Widerspruch im Ausschuss erntete Grascha für seine Bemerkung, vermutlich werde ja das Land auch für 2021 wieder hohe neue Schulden aufnehmen – denn laut Wethkamp ist die Notlage, auf die sich die Landesregierung jetzt beruft, auch im kommenden Jahr wohl noch aktuell.

