25. Apr. 2024
Justiz

OVG-Entscheidung: Kommune darf Quadratwurzelmaßstab anwenden

Harald Kramer, Sprecher des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg, hat auf eine für Kommunen wichtige Entscheidung des 9. OVG-Senates aufmerksam gemacht: Bei der Bemessung der Straßenreinigungsgebühr darf die Hansestadt Lüneburg den seit 2018 dort angewandten „Quadratwurzelmaßstab“ weiter anwenden. Zwei Betroffene hatten dagegen geklagt und beanstandet, dass der zuvor verwendete „Frontmetermaßstab“ abgelöst worden war. Beim Frontmetermaßstab orientiert sich die Gebühr an der Länge der Grundstücksfront zur Straße, beim Quadratwurzelmaßstab wird aus der Grundstücksfläche eine Quadratwurzel gezogen. Dabei wird gedanklich ein quadratisches Grundstück angenommen. Die Richter befanden, dass dieser Weg ein „rechtmäßiger Wahrscheinlichkeitsmaßstab“ für die Berechnung sei.

Dieser Artikel erschien am 26.4.2024 in Ausgabe #078.