19. Juli 2021
Inneres

Polizei und Justiz wollen kriminellen Clan-Mitgliedern die Autos wegnehmen

Niedersachsens Justizministerin Barbara Havliza (CDU) und Innenminister Boris Pistorius (SPD) demonstrieren die Stärke des Rechtsstaates gegenüber kriminellen Clans. Bei der Vorstellung des ersten gemeinsamen Lagebilds zu Clan-Kriminalität erklärte Pistorius gestern: „Wer unsere Gesetze ignoriert und die Allgemeinheit sowie Angehörige der Sicherheitsbehörden provoziert und angreift, muss mit einer entsprechenden Reaktion rechnen.“ Auch wenn solche Fälle nur 0,39 Prozent der gesamten erfassten Kriminalität ausmachten, seien sie doch wegen ihrer besonderen Qualität extrem präsent. Pistorius kündigte auch an, die Möglichkeiten des Aufenthaltsrechts auszuschöpfen, um ausländische Straftäter auszuweisen.

Verbrechen darf sich niemals lohnen.

Havliza ergänzte, es dürfe sich nicht der Eindruck verfestigen, der Rechtsstaat habe den kriminellen Clan-Strukturen nichts entgegenzusetzen. Um die Schlagkraft des Staates zu erhöhen, arbeiten in Niedersachsen seit November 2020 die Staatsanwaltschaften und die Polizei gemäß einer neuen Richtlinie eng zusammen. „Verbrechen darf sich niemals lohnen“, bekräftigte die Justizministerin.

Foto: nkw

Die Justiz- und Polizeibehörden versuchen, ordnungs- oder strafrechtlich auffällig gewordene Clan-Mitglieder dort zu treffen, wo es ihnen vermeintlich besonders wehtut. Landespolizeipräsident Axel Brockmann erläuterte, man werde die Einschränkung der Mobilität besonders in den Fokus rücken. Gemeint ist, dass man Personen, die auffällig geworden sind und bestimmten Clan-Strukturen zugerechnet werden können, vermehrt sowohl die Fahrzeuge also auch die Fahrerlaubnis entzieht. Mit hochpreisigen Autos werde häufig versucht, die „Macht auf der Straße“ und die eigene „Unantastbarkeit“ zu demonstrieren, während zeitgleich Sozialleistungen bezogen werden, berichtete Brockmann. Die Polizei- und Justizbehörden arbeiten deshalb eng mit den kommunalen Behörden zusammen, um Fälle von Sozialleitungsbetrug aufzudecken.

Außerdem gebe es einen engen Austausch mit den Fahrerlaubnisbehörden: „Es gibt schon jetzt rechtliche Möglichkeiten, den Entzug der Fahrerlaubnis anzuregen, das ist nicht neu und wird in Niedersachsen schon so umgesetzt“, erklärte der Polizeipräsident. Wird bei auffälligen Personen etwa ein erhöhtes Aggressionspotential festgestellt, könne daraus auch abgeleitet werden, dass es „charakterliche Mängel“ gebe, die gegen eine Teilnahme am Straßenverkehr sprächen, so Brockmann.

1951 Fälle im Jahr 2020

Das Lagebild zur Clan-Kriminalität zeigt auf, dass es sich bei diesem Phänomenbereich um ein flächendeckendes Problem handelt. Weiße Flecken gebe es nicht, erläuterte Friedo de Vries, Präsident des Landeskriminalamtes. Insgesamt 1951 Fälle aus der polizeilichen Kriminalstatistik 2020 ließen sich der Clan-Kriminalität zuordnen. Besonders viele Fälle wurden zwar in den Zuständigkeitsbereichen der Polizeidirektion Göttingen (433), Lüneburg (394) und Oldenburg (425) ermittelt, de Vries meint jedoch, die regionale Verteilung solle nicht zu stark gewichtet werden, da Ermittlungsintensität oder auch Corona-Vorfälle die Werte verzerrten. Bei den meisten Delikten handelte es sich um sogenannte Rohheitsdelikte oder Straftaten gegen die persönliche Freiheit. 223 Fälle von gefährlicher und schwerer Körperverletzung und 239 Fälle von einfacher Körperverletzung fielen darunter. 165 Fälle von Nötigungen werden ebenfalls Mitgliedern von Clans zugeordnet.

Der typische Täter sei der Statistik zufolge ein junger Mann, der schon seit mehreren Jahren in Deutschland lebt. 1137 Tatverdächtige hatten eine deutsche Staatsangehörigkeit, 749 eine andere, wobei sich diese im Wesentlichen auf die türkische, syrische, libanesische, rumänische, serbische und kosovarische Staatsangehörigkeit verteilten. Pistorius betonte jedoch, dass Clan-Kriminalität keine Verhaltensweise einer bestimmten ethnischen Gruppe sei. Auch sei nicht jede Großfamilie gleich ein Clan und nicht jeder Clan per se kriminell. Bei der polizeilichen Ermittlung werde deshalb stets der Einzelfall daraufhin untersucht, ob er speziellen Clan-typischen Merkmalen zugeordnet werden kann, wie etwa einem überhöhten familiären Ehrbegriff.

Kleine Delikte, die nicht verfolgt werden, verleiten zu großen Delikten.

Im vergangenen Jahr sei die Justiz in Niedersachsen „maßgeblich neu aufgestellt“ worden, wie Justizministerin Havliza erläuterte. Mit vier Zentralstellen in Braunschweig, Hildesheim, Osnabrück und Stade habe man sich als bundesweit einziges Land den dezentralen Hotspots der Clan-Kriminalität angepasst. Denn diese sei vielfältig: ländlich und städtisch, mal gehe es nur um Ordnungswidrigkeiten und manchmal um Straftaten. Havliza betonte jedoch, dass es wichtig sei, nicht erst einzugreifen, wenn es sich um organisierte Kriminalität handele, sondern schon bei der untersten Stufe anzusetzen. „Kleine Delikte, die nicht verfolgt werden, verleiten zu großen Delikten“, sagte die Ministerin. Ergänzend zu den Zentralstellen im Justizbereich habe man auch mehr spezialisiertes Personal in den Polizeibehörden eingesetzt. Sogenannte ständige Ermittlungsgruppen sollen dafür sorgen, dass Ermittlungen schnell vorangebracht werden, damit zwischen Tat und Strafe nicht zu viel Zeit vergeht.

Dieser Artikel erschien in Ausgabe #136.
Niklas Kleinwächter
AutorNiklas Kleinwächter