Prostitutionsschutzgesetz: Kommunen zweifeln an Erfolg der Landesstrategie
Am 1. Juli dieses Jahres ist ein neues Bundesgesetz in Kraft getreten, das Prostituierte künftig besser vor Ausbeutung schützen soll. Neben regelmäßigen Gesundheitsberatungen müssen Prostituierte künftig einen Ausweis bei sich tragen, der regelmäßig verlängert wird. Gestern hat das Kabinett beschlossen, dass die dazu nötigen Verwaltungsaufgaben künftig von den Kommunen wahrgenommen werden sollen. Zur Finanzierung des Mehraufwands dürfen Kommunen von Bordellbetreibern Genehmigungsgebühren verlangen und von den Prostituierten 15 Euro für die Ausstellung des Ausweises nehmen. In den Kommunen gibt es für diese Regelung kein Verständnis, man zweifelt daran, ob die Landesregierung ihren Bedenken überhaupt richtig zugehört habe. „Denn mit den jetzt festgeschriebenen Gebühren kann man dieses Gesetz nicht vernünftig umsetzen“, sagt Thorsten Bullerdiek, Sprecher des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebunds (NSGB). Die Verwaltungsaufgaben und die kostenlose Gesundheitsberatung werden die Kommunen wesentlich mehr kosten, als sie über die Gebühren einnehmen könnten. „Wir werden deshalb mit der nächsten Landesregierung nochmal in Verhandlung gehen müssen über einen finanziellen Ausgleich vom Land.“
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