2. Sept. 2021
Soziales

Regierung will Auskunftspflicht für Geimpfte nicht generell ausschließen

Aus der Wirtschaft kommen Rufe, die Zügel etwas strenger anzuziehen: Wenn die Belastung des Gesundheitssystems steigen sollte und eine Konsequenz daraus sein sollte, die Nicht-Geimpften von bestimmten Bereichen auszuschließen, dann müsse das auch Folgen für die Arbeitswelt haben. So erklingen Forderungen etwa von Arbeitgeberverbänden, den Arbeitnehmern eine Auskunftspflicht über die Impfung aufzuerlegen. Die Sprecherin der Landesregierung, Anke Pörksen, reagiert allerdings ablehnend. Derzeit sehe der Ministerpräsident ebenso wie Sozialministerin Daniela Behrens keine Notwendigkeit, eine solche Verpflichtung festzuschreiben. Viele Beschäftigte würden die Mitteilung freiwillig gegenüber ihren Vorgesetzten geben, und auch die Testpflicht in den Unternehmen führe in der Folge dazu, dass infizierte Mitarbeiter der Ausübung des Jobs fernbleiben. Der „indirekte Druck“, der bestehe gegenüber Mitarbeitern, die noch nicht geimpft sind, sei bereits spürbar und führe in vielen Fällen dazu, dass die Menschen sich doch eine Spritze geben lassen. Daher gebe es derzeit „noch keinen Anlass, die Auskunftspflicht zu regeln“. Zumindest in der Arbeitsschutzverordnung, über deren Details auf Bundesebene zwischen den Bundesministerien gerungen werde, sei ein solcher Weg nicht nötig.

Pörksen wollte allerdings spätere Festlegungen dazu – dann im Infektionsschutzrecht – nicht ausschließen. Dies müsse dann eng verknüpft sein mit bestimmten Schutzzwecken. So könne es bei einer drohenden Überlastung des Gesundheitssystems ein Weg sein, Nicht-Geimpfte strenger von Kontakten mit anderen Menschen auszuschließen, auch um die Gefahr deren eigener Ansteckung zu vermindern. In diesen Fällen könne man womöglich zu dem Schluss kommen, dass die Offenlegung des eigenen Impfstatus als Bedingung für die Tätigkeit in einer Gruppe für zumutbar gehalten wird. Aus den Reihen der Arbeitgeber werden, auch in Niedersachsen, solche Rufe bereits laut. Zur Begründung heißt es, man sehe nicht ein, warum ein Restaurant den Status als „geimpft“ zur Voraussetzung für einen Gaststättenbesuch erheben kann, ein Teamführer in einem Büro aber nicht. Die Gegenposition wird aus dem Gewerkschaftslager vertreten. Dort heißt es, die Gesundheitsdaten der Mitarbeiter müssten vertraulich bleiben und könnten nicht zur Grundlage für eine Unternehmensentscheidung genommen werden. 

Ob es bei der ablehnenden Haltung bleibt, hängt allerdings stark vom weiteren Verlauf der Pandemie ab. Nach den Einschätzungen des Sozialministeriums in Hannover könnten schon in zwei Wochen die Grenzwerte für die Belastung der Kliniken und der Intensivstationen überschritten werden. Dann würde die „erste Warnstufe“ greifen, die in Niedersachsen bisher aber noch nicht mehr bedeutet, als die Festlegung der „3G-Regel“ als Zutrittsvoraussetzung für verschiedene Einrichtungen. Eine weitere Verschärfung hat Niedersachsen bisher noch nicht angepeilt. Die strengeren Vorgaben im Nachbarland Hamburg beispielsweise deuten aber darauf hin, dass mehr Verschärfungen drohen – und zwar in der Weise, dass nicht geimpfte Personen (soweit sie keine gesundheitlichen Gründe für das Nicht-Impfen haben) vom Zutritt ausgesperrt werden. Ein negatives Testergebnis würde dann nicht mehr relevant sein. Eine andere Frage ist, ob ein solcher Weg in einer niedersächsischen Vorschrift verankert wird – oder ob der Bund in dieser Frage tätig werden soll.

Dieser Artikel erschien in Ausgabe #152.
Niklas Kleinwächter
AutorNiklas Kleinwächter