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Im Zentrum der Kritik steht vor allem der erleichterte Einsatz von V-Leuten. Bisher musste das Beobachtungsobjekt – also etwa eine extremistische Gruppierung – auf Gewalt ausgerichtet sein oder eine erhebliche Bedeutung haben. Künftig wird das gelockert. Pistorius hatte Anfang September bei der Vorstellung der Gesetzesinitiative gesagt, die Prüfung der Verhältnismäßigkeit des Eingriffs sei jetzt maßgeblich. In der Gesetzesbegründung werden nun aber „vergleichbare Gründe“ zu einer Ausrichtung auf Gewalt aufgelistet. Das könne sein „eine besondere ideologische Bedeutung“ oder eine „besondere Strahlkraft“ oder auch eine „besondere Strahlkraft“. Diese Darstellung hält nun der AfD-Rechtspolitiker Wichmann für leichtfertig. „Die bisherige Bestimmung war einigermaßen klar: Wer zur Gewalt greifen wollte, konnte mit V-Leuten beobachtet werden – wer aber nur Flugblätter verteilte, nicht. Nun aber soll der Verfassungsschutz selbst einschätzen, ob das Beobachtungobjekt eine besondere Strahlkraft hat oder eine ideologische Bedeutung hat. Damit bekommt die Behörde einen viel zu großen Spielraum, außerdem fehlen ihr objektive Kriterien“, sagte Wichmann dem Politikjournal Rundblick. Da aber der Einsatz von V-Leuten gegen politische Gruppen für die Betroffenen eine sehr weitgehende Einschränkung der Grundrechte zur Folge habe, seien konkrete und klar eingegrenzte Regeln nötig. Die fehlten aber hier.
Auch die im Gesetzentwurf geplanten Bestimmungen über Behördenauskünfte an Personen, die sich nach etwaiger Speicherung ihrer Daten beim Verfassungsschutz erkundigen, erregen Kritik der Opposition im Landtag. Bisher hatte es ausgereicht, dass ein Bürger beim Verfassungsschutz nachfragt und um Auskunft bittet – eine nähere Begründung brauchte er nicht. Das Innenministerium hatte aber bereits darauf hingewiesen, dass in manchen Fällen dieser Weg übertrieben und die Behörde mit unbegründeten Anfragen überfrachtet worden sei. Im Gesetzentwurf heißt es nun, Auskünfte gebe es nur, wenn der Bürger einen konkreten Sachverhalt erwähnt.
Ein nur noch pauschales Auskunftsersuchen sei nicht mehr gestattet. Wichmann hält das für fatal: Wenn ein Bürger den Verdacht habe, vom Verfassungsschutz observiert zu werden, aber gar nicht konkret sagen könne, bei welcher Gelegenheit dies geschehen sein könnte, bleibe sein Auskunftsbegehren vermutlich unbeantwortet. Oftmals erfahre man aber erst Jahre später auf Umwegen, welche Aktion den Verdacht des Verfassungsschutzes ausgelöst haben könnte – dann aber sei es zu spät für eine Nachfrage. „Diese geplante Veränderung bedeutet eine erhebliche Beschränkung der Bürgerrechte“, meint der AfD-Rechtspolitiker.

