Reimann nennt Pläne zu kommunalen Rettungsschirmen „zum jetzigen Zeitpunkt unseriös“
Die Überlegungen aus Teilen des Landtags, möglichst bald einen „Rettungsschirm“ für die Kommunen in der Corona-Krise aufzuspannen, stoßen bei Sozialministerin Carola Reimann (SPD) auf Ablehnung. Im Landtag sagte sie, dass die Kommunen heftig von der Krise getroffen würden – es brächen Einnahmen weg, gerade in der Gewerbesteuer, kommunale Betriebe wie Hallenbäder und Stadthallen müssten ihre Arbeit einschränken oder einstellen, die Ausgaben für den Gesundheitsschutz stiegen an. „Wir werden weiterhin alles tun, was in unserer Macht steht, um die Handlungsfähigkeit und Liquidität der Kommunen sicherzustellen“, betonte die Sozialministerin.
Dann fügte sie aber noch einige Sätze hinzu: Welche Bedarfe auf kommunaler Seite bestünden, sei derzeit „noch nicht überall im Detail abzusehen“. Reimann sagte: „Ich halte es für unseriös, wenn bereits zum jetzigen Zeitpunkt mit nicht belasteten Zahlen hantiert wird, um auf dieser wackligen Basis ein vermeintliches Rettungspaket zu schnüren.“
Grüne fordern 3-Milliarden-Euro-Programm für Kommunen
Die Aussage der Ministerin wendet sich zunächst gegen die Grünen, die in einem Antrag für das Parlament ein kommunales Investitionsprogramm im Umfang von 3 Milliarden Euro gefordert hatten. Damit, sagte die Grünen-Abgeordnete Susanne Menge, sollten auch Investitionen für Ökologie und Klimaschutz angeschoben werden – solche Weichenstellungen seien dann genau richtig.
Aber auch der Koalitionspartner der SPD, die CDU, hatte schon erste Vorschläge für einen kommunalen Rettungsschirm vorgelegt – in Gestalt der beiden Innenpolitiker Uwe Schünemann und Sebastian Lechner. Schünemann selbst trug in der Debatte den Kernpunkt vor, nämlich die Halbierung der Gewerbesteuerumlage an den Bund. Dies solle, sagte Schünemann, zwischen Ländern und Bund besprochen und geregelt werden. Schünemann fügte hinzu, ein Schritt zur Erleichterung der Arbeit könne es sein, die im Digitalpakt des Bundes für die Schulen zugesagten Mittel, 30.000 Euro je Schule, womöglich vorab jetzt schon zu überweisen – und die komplizierte Regelung im Detail dann erst nachträglich festzulegen.
Streit über Beteiligungsrechte des Landtags
Der Landtag diskutierte über einen Gesetzentwurf der Grünen zur Stärkung der Parlamentsrechte. Die Fraktion schlug vor, dass die Landesregierung vor Erlass neuer Verordnungen den Landtag beteiligen und ihm die Chance zum Einfluss auf deren Inhalt geben soll. Dieser Weg sei unerlässlich, damit die gegenwärtige „Politik der Notverordnungen“ beendet werde, betonte Helge Limburg (Grüne). Er bezieht sich auf die aus der Verfassung abgeleitete Pflicht der Regierung, den Landtag über ihre Pläne frühzeitig zu unterrichten.
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Jens Nacke (CDU) und Wiard Siebels (SPD) entgegneten, der Vorschlag sei verfassungswidrig – denn das Recht, Verordnungen zu erlassen, obliege allein der Regierung. Klaus Wichmann (AfD) ergänzte, dass ihm nicht wohl dabei sei, wenn das Sozialministerium vor Erlass einer neuen Verordnung erst langwierig prüfen solle, ob es zuvor den Landtag beteiligen soll. „Dann ist es mir lieber, es wird rasch gehandelt“. Christian Grascha (FDP) betonte, Krisenzeiten müssten „auch Zeiten der Opposition sein, damit die Regierenden keine Allmachtsphantasien entwickeln“. Derzeit erlebe man eine „Parlamentsverzwergung“. Einstimmig beschloss der Landtag gestern, dass die Ausschüsse des Parlaments von sofort an auch Abgeordnete und Regierungsvertreter per Skype und Video zuschalten können. Bislang war das in der Geschäftsordnung noch nicht gestattet.Dieser Artikel erschien in Ausgabe #078.