20. Nov. 2018
Soziales

Reimann will Klageflut der Krankenkassen stoppen

Carola Reimann, Sozialministerin, will einen Konflikt zwischen Krankenkassen und Krankenhäusern befrieden, der allein in Niedersachsen schon mehr als 10.000 Klagen hervorgebracht hat. Konkret geht es um eine verkürzte Verjährungsfrist für die Abrechnung von Leistungen. Denn mit der Verabschiedung des neuen Pflegepersonal-Stärkungsgesetzes im Bundestag Anfang des Monats ist die Frist für die Krankenkassen, in der sie gegen vermeintlich fehlerhafte Abrechnungen der Krankenhäuser vorgehen können, von vier auf zwei Jahre halbiert worden. Um daher Ansprüche noch geltend machen zu können, haben die Krankenkassen daher nun zahlreiche Rückforderungsklagen eingereicht. Eine kritische Dimension haben die Klagen erreicht, weil das Bundessozialgericht erst im Juni ein umstrittenes Urteil gefällt hat. Dabei ging es um die Mindestmerkmale bei der Behandlung von Schlaganfall-Patienten. Der Knackpunkt ist die Zeit, bis der Patient im Krankenhaus eintrifft. Aus Sicht der Juristen beginnt die halbstündige Zeitspanne schon beim Entschluss, einen Rettungswagen anzufordern. Nur dann kann das Krankenhaus die Leistung komplett abrechnen. In einem Flächenland wie Niedersachsen, in dem auch noch Krankenhäuser zusammengelegt und Notfallambulanzen geschlossen werden, sind die vorgeschriebenen 30 Minuten im Sinne des Gerichts aber nur schwer einzuhalten. Die Kassen nehmen das nun zum Anlass, um aus ihrer Sicht unrechtmäßig gezahlte Vergütungen rückwirkend zurückzuverlangen. Die niedersächsische Sozialministerin verlangt daher eine schnelle Klärung des Streits. „Der Bund soll schnellstmöglich die bestehenden gesetzlichen Regelungen klarstellen“, sagt Reimann. Dazu werde es am Freitag einen Entschließungsantrag im Bundestag geben.
Dieser Artikel erschien in Ausgabe #207.
Klaus Wallbaum
AutorKlaus Wallbaum