23. Jan. 2020
Soziales

Rentenversicherung gegen Rentenversicherung: Grundrenten-Plan teilt auch die Fachleute

Noch hat der Entwurf von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil das Bundeskabinett nicht durchschritten, von der parlamentarischen Befassung ganz zu schweigen. Trotzdem teilt der Plan der schwarz-roten Koalition auf Bundesebene, eine Grundrente einzuführen, die Gemüter. Das betrifft nicht nur die Politiker und Parteien, sondern auch die Fachbehörden und Interessensverbände. So hat sich die Vorstandsvorsitzende der Deutschen Rentenversicherung Braunschweig-Hannover, Helga Schwitzer, jetzt in einer Veranstaltung des DGB und der Friedrich-Ebert-Stiftung in Hannover klar von der Position der Deutschen Rentenversicherung Bund distanziert. Von der DRV Bund war kurz zuvor eine längere Stellungnahme bekannt geworden, in der die bisherigen Grundrente-Pläne scharf kritisiert wurden. Sie seien nicht zielgenau, zu teuer und schwierig umzusetzen, verlautete aus Berlin. Im ersten Jahr werde die Grundrechte Verwaltungskosten von vermutlich mehreren hundert Millionen Euro verursachen, für Beratung und Bearbeitung seien in den Dienststellen der Rentenversicherung wohl mehr als 560 neue Vollzeitstellen erforderlich. Schwitzer von der DRV Braunschweig-Hannover, die den Großteil Niedersachsens abdeckt, zeigte sich über diese Darstellung „entsetzt“ und griff die Präsidentin der DRV Bund, Gundula Roßbach, indirekt an: Die Rentenversicherung, die von Beitragszahlern finanziert werde und ein selbstverwaltetes Organ sei, dürfe sich so nicht äußern – zumal die Tonlage so klinge, als hätten die Arbeitgeberverbände Regie geführt. „Das wird im Vorstand der Rentenversicherung noch besprochen werden.“ Schwitzer ist ehrenamtliche Vorsitzende der DRV Braunschweig-Hannover, sie war früher lange Zeit für die IG Metall in führenden Positionen tätig.
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Die Pläne zur Grundrente sehen vor, dass Menschen mit geringem Verdienst zwischen 30 und 80 Prozent des Durchschnittseinkommens eine Aufbesserung ihrer Rente erhalten. Sie müssen 35 Jahre lang in die Rentenkasse eingezahlt haben, Teilansprüche soll es schon ab 33 Jahren geben. Zwischen Union und SPD heftig umstritten war, inwieweit die Betroffenen ihre finanziellen Verhältnisse überprüfen lassen müssen. Man verständigte sich auf eine Einkommensprüfung, nicht jedoch auf eine Vermögensprüfung. Wie eine solche Prüfung ablaufen soll, erläuterte in der DGB-Veranstaltung die hannoversche SPD-Bundestagsabgeordnete Kerstin Tack, Sprecherin für Arbeit und Soziales ihrer Fraktion. Die Einkommensprüfung solle ein „einfacher Datenabgleich“ sein, der einmal jährlich zwischen Rentenversicherung und Finanzämtern vorgenommen wird. Angst vor übertriebener Kontrolle brauche niemand zu haben. „Wir werden nichts erheben, was das Finanzamt nicht weiß“, erklärte die SPD-Politikerin. Bei Ehepartnern spiele dann auch das Einkommen des Partners eine Rolle, sofern beide zusammen ihre Steuererklärung abgeben – bei Partnerschaften ohne Trauschein sei das nicht der Fall. Zunächst müssten 20 Millionen bestehende Rentenverträge überprüft und angepasst werden, das koste etwas Zeit. Schwitzer ergänzte, die Grundrente werde zur Aufbesserung von schätzungsweise 1,4 Millionen Renten führen, davon seien 70 Prozent Frauen und 75 Prozent Empfänger in Westdeutschland. Es sei wichtig, dass die Kosten dem Steuerzahler und nicht der Rentenkasse aufgebürdet werden. „So steht es im Gesetzentwurf – und das muss dort auch unbedingt drin bleiben.“ Der DGB-Landesvorsitzende Mehrdad Payandeh betonte, der deutsche Sozialstaat könne nur weiter funktionieren, wenn man drei Säulen pflege: Gute Bildung sei nötig, damit die jungen Leute später angemessen bezahlte Jobs bekommen und gut in die Rentenkasse einzahlen können. Der Mindestlohn müsse angehoben werden, solange die garantierte Tarifbindung von vielen Betrieben unterlaufen werde. Schließlich komme es auf eine auskömmliche Rente an – und da sei neben der Grundrente wichtig, das Rentenniveau (gemessen am volkswirtschaftlichen Durchschnittseinkommen) von jetzt 48 auf 50 Prozent anzuheben. Im März wird die Rentenkommission vorschlagen, wie sich das Niveau von 2025 an weiterentwickeln soll.
Dieser Artikel erschien in Ausgabe #015.
Niklas Kleinwächter
AutorNiklas Kleinwächter