(rb) Hannover. Sozialministerin Cornelia Rundt hat am Freitag in der Fragestunde des Landtags alle Vorhaltungen einer rechtswidrigen Verwendungspraxis von staatlichen Geldern während ihrer Zeit als Vorsitzende des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes zurückgewiesen. Alles sei sowohl vom Rechnungshof als auch von der Aufsichtsbehörde, dem Sozialministerium, überprüft worden. Auch der Rechnungshof habe im Haushaltsausschuss den Umgang mit den Geldern aus der Glücksspielabgabe als rechtens eingeschätzt, sagte Rundt auf eine entsprechende Anfrage aus der FDP-Landtagsfraktion. Dennoch sind etliche weitere Fragen aus den Oppositionsfraktionen offengeblieben bzw. nicht befriedigend beantwortet worden. Auf die Frage nach dem Unterschied zwischen der regulären Vorstandstätigkeit in dem Wohlfahrtsverband und der Beratungstätigkeit, für die sie diese staatlichen Gelder bekommen hatte, fiel die Antwort der Ministerin eher dünn aus. Dass diese Beratungshonorierung mit rund 50 000 Euro etwa die Hälfte ihres Gehalts ausgemacht habe und über entsprechende Nachweise nicht nachprüfbar ist, begründete Rundt so: „Da ich selber ein Fixgehalt erhalten habe, ich mein Gehalt also nicht entsprechend der geleisteten Arbeit und der geleisteten Einzelberatungen bekommen habe, war es naturgemäß nicht notwendig, dies einzeln zu erfassen.“ Darüber hinaus sei dies vor allem deshalb nicht notwendig gewesen, weil die Finanzhilfe es ermöglicht, genau diesen kleinen ehrenamtlichen Organisationen die Beratung kostenlos zukommen zu lassen, sodass dies zur Verrechnung nicht nötig war. Zur Überraschung der Abgeordneten wurde auch ein Dienstwagen der heutigen Ministerin aus diesen Mitteln finanziert – „zunächst ein A4, danach ein A6“, wenn auch ohne Fahrer –, weil die Beratungstätigkeit „auch mit Wegen verbunden“ gewesen sei. Für Beispiele ihrer Beratung zog Rundt gern Vorgänge aus der schwarzgelben Regierungszeit heran, deren Entscheidungen – z.B. die Kürzung des Blindengeldes – Beratungsleistungen ausgelöst hätten. Die umstrittene Vereinbarung des Verbandes mit der Landesregierung aus dem Jahr 2008, die vom Rechnungshof kritisiert worden war, wird derzeit neu gefasst, nachdem auch das Wohlfahrtsgesetz novelliert worden ist. Nach Angaben der Ministerin steht der nächste Beratungstermin am 29. September an. FDP-Fraktionschef Christian Dürr forderte nach der Fragestunde eine Sonderprüfung des Rechnungshofes. Es sei nach wie vor nicht vollständig nachvollziehbar, ob und in welchem Umfang Sozialministerin Rundt seinerzeit tatsächlich Beratungstätigkeiten geleistet habe.Dieser Artikel erschien in Ausgabe #171.