26. Jan. 2021
Finanzen

Schuldenbremse abschaffen? CDU rückt vom Kanzleramt ab und blendet das Problem aus

Ein längerer Aufsatz des Kanzleramtsministers Helge Braun (CDU) im „Handelsblatt“ hat gestern bei seinen Parteifreunden in Hannover einen wahren Sturm der Entrüstung ausgelöst. Braun entwarf ein Konzept für politische Entscheidungen nach Ende der Corona-Krise – und wagte die Prognose, dass die Bestimmungen über die „Schuldenbremse“ im Grundgesetz reformiert werden müssten, da sie womöglich juristisch nicht tragfähig seien. Bei seinen Parteifreunden in Hannover kam das so an, als breche Braun ein Tabu. Immerhin hatten in den zurückliegenden Wochen führende niedersächsische Sozialdemokraten wiederholt das im Grundgesetz geltende Neuverschuldungsverbot in Frage gestellt, und in schöner Regelmäßigkeit hatten CDU-Politiker dies prompt zurückgewiesen. Dass nun mit Braun einer der engsten Berater der Kanzlerin eine Haltung vertritt, die derjenigen der niedersächsischen SPD nahe kommt, wird in CDU-Kreisen wie ein Verrat aufgenommen – als falle ihnen Berlin in den Rücken.

Braun hatte in dem Artikel zunächst mehrere unstrittige CDU-Positionen vertreten: auf Steuererhöhungen solle man verzichten, die Sozialversicherungsbeiträge solle man bis 2023 stabilisieren, eine Absenkung der EEG-Umlage müsse man einleiten. Sodann kam er zu der Ansicht: „Die Schuldenbremse ist in den kommenden Jahren auch bei ansonsten strenger Ausgabendisziplin nicht einzuhalten.“ Da er dagegen sei, die Schuldenbremse „durch jährliche Einzelfallentscheidungen nach Artikel 115 des Grundgesetzes zu legitimieren“, sei eine Änderung des Grundgesetzes sinnvoll. Braun ist dafür, einen Abbaupfad der jährlichen Absenkung der notwendigen Kreditaufnahme in der Verfassung festzuschreiben. Ohne auf die Details einzugehen, regte sich massiver Protest aus niedersächsischen CDU-Kreisen. Finanzminister Reinhold Hilbers (CDU) warnte: „Ohne Schuldenbremse kehren wir zurück zur strukturellen Staatsverschuldung.“ CDU-Landeschef Bernd Althusmann meinte: „Eine Lockerung der Schuldenbremse ist eine schwere Belastung für die Zukunft.“ CDU-Landtagsfraktionschef Dirk Toepffer sagte dem Politikjournal Rundblick: „Helge Braun irrt, wenn er glaubt, eine jährliche Einzelfallentscheidung würde die Schuldenbremse aufweichen. Das Gegenteil ist der Fall. Wenn Bundestag und Landtage sich jedes Mal bei neuen Schulden rechtfertigen müssen, zeigt dies nur, wie sinnvoll die Schuldenbremse ist.“

Die Frage ist nun, ob Braun richtig liegt. Laut Artikel 115 des Grundgesetzes kann der Bundestag mehrheitlich für höhere Kreditaufnahmen stimmen „im Fall von Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen, die sich der Kontrolle des Staates entziehen“. Nun trifft das für die Corona-Krise zu, unzweifelhaft besteht diese Notlage 2020 und auch 2021. Braun argumentiert nun, nach 2021 sei es „völlig unklar, wie lange die Pandemie ein begründeter Umstand sein kann“. Mit anderen Worten: Ob sich Bund und Länder noch Jahre nach Ende der Corona-Krise auf diese als Ursache der Einnahmeausfälle berufen könne, sei – auch juristisch – fraglich. Das Risiko einer Niederlage vor dem Bundesverfassungsgericht bestehe. Besser sei es also, von vornherein das Grundgesetz anzupassen und dort ein Datum für die verbindliche Einhaltung des Kreditaufnahmeverbotes festzusetzen. Diesen Weg findet Toepffer falsch: „Die von Braun geforderte Aufweichung der Schuldenbremse durch Änderung der Verfassung lehnen wir ab und wir sollten von Seiten der Union die Debatte schnell beenden. Die Diskussion nutzt einzig und allein der SPD und ihrem Kanzlerkandidaten.“ Per Twitter stellte Braun gestern Nachmittag klar, auch er sei ein Fan der Schuldenbremse, wolle diese nur „verbindlicher als mit der Notklausel regeln“. Spott kam umgehend von der FDP: „Das klang heute Morgen aber noch ganz anders“, sagte Christian Dürr (FDP). Sein Parteifreund Christian Grascha meinte, Braun habe einen „Testballon gestartet“, dies sei „in der Sache unverantwortlich und kostet politisch Vertrauen“. Althusmann und Hilbers versuchten, das von Braun entfachte Feuer auszutreten.

Dieser Artikel erschien in Ausgabe #016.
Klaus Wallbaum
AutorKlaus Wallbaum