31. Mai 2019
Finanzen

Schuldenbremse: SPD will Ausnahmen erleichtern, CDU nicht

Die Frage der Ausnahmen vom Neuverschuldungsverbot, das von 2020 an in allen Bundesländern gilt, hat in der SPD/CDU-Koalition in Niedersachsen zu Dissonanzen geführt. Gegenwärtig berät der Landtag über einen Entwurf der Landesregierung zur Änderung der Verfassung und zu einem Ausführungsgesetz. Darin ist vorgesehen, dass der Landtag mit Zweidrittelmehrheit eine „außergewöhnliche Notsituation“ feststellen kann, die sich dem Einfluss des Landes entzieht. https://soundcloud.com/user-59368422/wir-mussen-auch-einmal-uber-das-verdienen-sprechen-nicht-nur-uber-das-verteilen In solchen Fällen soll eine Nettokreditaufnahme doch möglich sein – wie im Übrigen auch dann, wenn die Konjunktur besonders schlecht laufen sollte (dann allerdings ohne Notwendigkeit eines Parlamentsbeschlusses). Jetzt werden aus der SPD Forderungen laut, das nötige Quorum zur Feststellung „außergewöhnlicher Notsituationen“ auf die „Mehrheit der Mitglieder des Landtags“ zu begrenzen. Zur Begründung heißt es, in Notsituationen wie Naturkatastrophen müsse rasch gehandelt werden – eine Zweidrittelmehrheit könne dann eine zu hohe Hürde darstellen und es erforderlich machen, dass die Regierungsmehrheit das Ja mehrerer Oppositionsfraktionen benötigt und damit erpressbar wird. Die CDU-Landtagsfraktion reagierte mit Meinungsäußerungen in einem Zeitungsbericht empört über die Kehrtwende der SPD, da dies aus ihrer Sicht ein Abweichen vom Regierungsentwurf bedeute. Mehrere CDU-Spitzenpolitiker erklärten, sie würden mit einem Aufweichen der Schuldenbremse nicht einverstanden sein – zumal namhafte Experten in einer Anhörung des Haushaltsausschusses betont hätten, die vorgeschlagenen Regelungen sollten lieber noch verschärft als entschärft werden. Nicht ausgeschlossen ist allerdings, dass sich Sozial- und Christdemokraten in dieser Streitfrage noch verständigen werden, bevor über den Entwurf endgültig in den Fachausschüssen des Landtags und später im Plenum entschieden wird.
Dieser Artikel erschien in Ausgabe #102.
Martin Brüning
AutorMartin Brüning