Olaf Lies, Umweltminister, hat die neue Wolfsverordnung vorgestellt. Wenn ein Wolf sich 30 Meter einem Menschen nähert, soll er gezielt vergrämt werden. Sollte der Wolf aggressiv werden, dürfe er „entnommen“ (also erschossen) werden. Erlegt werden dürfe in solchen Fällen ein Wolf, der Mitglied eines Rudels ist – ohne dass man zuvor eindeutig geklärt hat, dass dieses Tier der Übeltäter war.
https://www.youtube.com/watch?v=ksUS_ZODmQk
„Wenn sich dann nichts verbessert an der Situation, darf das nächste Tier entnommen werden“, berichtet Lies. Der Herdenschutz habe absolute Priorität. Die Verordnung setzt bei den Land- und Viehwirten auch „zumutbaren Herdenschutz“ voraus. Ein 120 Zentimeter hoher Schutzelektrozaun werde nicht überall verlangt und sei etwa auf Deichen gar nicht machbar. Lies berichtet, in Niedersachsen würden derzeit 240 Wölfe leben. Die bisherige Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes werde wohl nicht ausreichen, um dem Problem aggressiver Wölfe in bestimmten Gegenden zu begegnen.
https://www.youtube.com/watch?v=GOnlENAGZ7U
Der Minister nennt es einen Mangel, dass ein „günstiger Erhaltungszustand“ des Wolfes sich auf sämtliche 16 Bundesländer beziehen solle. Dabei bleibe außer acht, dass der Wolf sich in manchen Regionen sehr stark ausbreite und dort viele Weidetiere überfalle und töte.Dieser Artikel erschien in Ausgabe #093.